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10. Oktober 2024 14:10 Uhr: Von Philipp Tiemann an Michael Söchtig

Richtig. Zwar ist dieser konkrete Fall "Erinnerung Lärmschutzverfahren" nicht ganz explizit in den Listen der erlaubten und nicht erlaubten Funksprüche aufgeführt, aber es fällt letztlich unter das nicht erlaubte "Jegliche Bewegungslenkung".

Wobei - ganz am Rande - es schon traurig ist, dass z.B. in Koblenz beim Start auf der 23 bisher gefühlt ungefähr jeder dritte Startende per Funk daran erinnert werden muss, jetzt doch bitte mal nach Westen zu drehen...


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