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2. Januar 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Andreas Ruth

Reicht AMP oder ist Durchführung der Wartung/Überwachung mittels CAMO notwendig?

AMP/IHP ist immer erforderlich, muss zur Eintragung eingereicht werden. Auch eine Überwachung der Lufttüchtigkeit ist immer erforderlich, kann aber durch den Halter/Eigentümer erfolgen, man muss keine freigabeberechtigte CAMO beauftragen.

Vercharterung zum Selbstfliegen durch den Charterer ist NCO-Betrieb, sofern es nicht ein komplexes Flugzeug ist.

2. Januar 2021: Von Andreas Ruth an Mich.ael Brün.ing
Das gilt auch wenn der Vercharterer ein Unternehmen ist?

Danke!
2. Januar 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Andreas Ruth

Ja, das ist unerheblich.

2. Januar 2021: Von Andreas Ruth an Mich.ael Brün.ing
Perfekt!
Das AMP muss nirgends eingereicht werden.

Der Begriff AMP ist hier falsch. Mit Part ML ist eben gerade kein Approval notwendig.

AMP bedeutet in diesem Kontext Aircraft Maintenance Program.
Dieses kann „Approved“ sein (wenn CAMO/CAO gewünscht) oder deklariert.

Das AMP muss nirgends eingereicht werden.

Stimmt. Ich war auf einem alten Stand. Habe mir gerade das LBA-Formular zur Verkehrszulassung angesehen und seit September ist darin die Notwendigkeit das IHP/AMP beim Antrag auf Zulassung oder Halterwechsel miteinzureichen nun entfallen.


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