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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Januar 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Andreas Ruth

Reicht AMP oder ist Durchführung der Wartung/Überwachung mittels CAMO notwendig?

AMP/IHP ist immer erforderlich, muss zur Eintragung eingereicht werden. Auch eine Überwachung der Lufttüchtigkeit ist immer erforderlich, kann aber durch den Halter/Eigentümer erfolgen, man muss keine freigabeberechtigte CAMO beauftragen.

Vercharterung zum Selbstfliegen durch den Charterer ist NCO-Betrieb, sofern es nicht ein komplexes Flugzeug ist.

2. Januar 2021: Von Andreas Ruth an Mich.ael Brün.ing
Das gilt auch wenn der Vercharterer ein Unternehmen ist?

Danke!
2. Januar 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Andreas Ruth

Ja, das ist unerheblich.

2. Januar 2021: Von Andreas Ruth an Mich.ael Brün.ing
Perfekt!
2. Januar 2021: Von Patrick Leanhard an Mich.ael Brün.ing
Das AMP muss nirgends eingereicht werden.
2. Januar 2021: Von Bernhard Tenzler an Patrick Leanhard

Der Begriff AMP ist hier falsch. Mit Part ML ist eben gerade kein Approval notwendig.

2. Januar 2021: Von Patrick Leanhard an Bernhard Tenzler
AMP bedeutet in diesem Kontext Aircraft Maintenance Program.
Dieses kann „Approved“ sein (wenn CAMO/CAO gewünscht) oder deklariert.
2. Januar 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Patrick Leanhard

Das AMP muss nirgends eingereicht werden.

Stimmt. Ich war auf einem alten Stand. Habe mir gerade das LBA-Formular zur Verkehrszulassung angesehen und seit September ist darin die Notwendigkeit das IHP/AMP beim Antrag auf Zulassung oder Halterwechsel miteinzureichen nun entfallen.


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