Hier die Offizelle Antwort vom LBA
> Der Jahresnachprüfschein wurde gemäß der bis März 2013 geltenden
> Fassung der LuftGerPV mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ausgestellt.
> Das LBA konnte auf Antrag bei Vorliegen besonderer Bedingungen, den
> Zeitraum der Gültigkeit verlängern. Verkürzen lässt sich die Gültigkeit
> nicht. Die Gültigkeit endet auch nicht mit der Einführung der neuen
> Fassung der LuftGerPV. Die nächste Prüfung, dann nach der jetzt
> geltenden Fassung der LuftGerPV, ist 12 Monate nach Ausstellung des
> letzten Prüfscheines fällig. Das LBA hat nie nach einer entsprechenden
> Lösung für die weitere Gültigkeit von Prüfscheinen gesucht, das war
> von Anfang an klar
> Wer die 100h-Kontrolle durchführt, richtet sich nach den Festlegungen
> des Part-M. I.d.R. werden die während einer 100h-Kontrolle anfallenden
> Arbeiten in dem Umfang sein, dass ein qualifizierter Pilot/Owner diese
> Arbeiten durchführen und bescheinigen darf. Eine abschließende Bewertung
> muß der Pilot/Owner treffen, wenn er die erforderlichen Arbeiten der
> 100-Stundenkontrolle mit den in Anlage VIII zu Teil-M beschriebenen
> Umfang vergleicht. Ggf. müssen einige Arbeiten durch einen Lizenzierten
> Freigabeberechtigten oder durch einen genehmigten Betrieb durchgeführt
> werden. Gleiches gilt natürlich, wenn sich der Pilot/Owner dafür als
> nicht qualifiziert einschätzt
Fazit: JNP wird für 12 Monate ausgestellt und die 100er Kontrolle wird anerkannt. Es hat sich nichts geändert, wenigstens was die Annex 2 Flieger angeht. Meine Rechnung wird nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung entsprechend geändert und damit ist die Sache nun geklärt!
UK