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18. Juli 2010: Von M Schnell an Ralf Göbel
Hallo

die betreffende NFL II können Sie auf der Web seite des Luftfahrtbundesamtes www.LBA.de finden.

grundsätzlich jedoch bestimmen Sie selbst ob Sie ihre Laufzeiten überziehen wollen und legen dies für Luftfahrzeuge die unter die "Verwaltung" der EASA fallen (i.d.r alle Brot und Butter Flugzeuge) in einem (ihren) Individuellen Instandhaltungsprogramm fest.
Hier sind alle Laufzeit gebundenen bauteile zu erfassen.
Zu beachten gilt Grundsätzlich das alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Flugzeugen und Bauteilen durch die festlegung von Instandhaltungs und Inspektionsmaßnahmen zu gewährleisten ist und diese Maßnahmen (mit absegnung des IHP'S)durch das LBA Annerkannt werden müssen.
Dies ist nicht abhängig davon unter welchen Flugregeln ein LFZ genutzt wird,sondern ob es Privat genutzt wird.
zur Schulung gemeldete und/oder Gewerblich genutzte LFZ sind von der Aufhebung der TBO'S ausgenommen..(also Motor raus bei TBO oder nach 12Jahren)

MFG SF23

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