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10. August 2018: Von Sven Walter an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

Das ist total einfach: So lange es nicht unmittelbar die Flugsicherheit gefährdet schlicht das machen, was der Türmer sagt. Er ist Hausherr des Flugplatzes und kann Dir sagen, was Du im Flugplatzverkehr tun sollst. Die einzig zulässigen Ausnahmen sind, wenn Du das nicht kannst, was er von Dir will oder wenn es eben die Sicherheit gefährdet.

Du muss Dir schon sehr sicher sein, dass Dein Überblick über die aktuelle Situation besser ist, als die des Flugleiters: Vielleicht hat er gerade einem anderen Flugzeug, das ein Funkproblem hat oder ohne Funk unterwegs ist, per Lichtzeichen die Landung gestattet. Bist Du Dir sicher, dass Du das gesehen hast?
Nur weil Du Dich mit einem anderen Flugzeug geeinigt hast, heisst das ja nicht, dass nicht irgendwo ein drittes Flugzeug ist, von dem ihr beide nichts wisst...

Wenn Du der Meinung bist, dass seine Anweisung unzulässig war, dann kannst Du das immer noch nachher mit ihm ausdiskutieren oder ihn anzeigen.

Bei allem Respekt, vielleicht sollten andere, weniger erfahrene Foristen diese Interpretation sich erst zu eigen machen, nachdem sie sich nicht nur die Gesetzesquellen durchgelesen haben, sondern ein paar Gerichtsakten. Ein Flugleiter ist Hausherr am Boden, nicht in der Luft. Er ist keine Flugverkehrskontrollstelle. Wenn das total einfach wäre, wären diesen Gerichtsakten deutlich dünner. Warnen sollte er immer, Kommandos in die Luft erteilen... oh weia.

(im Beispiel mit den Lichtzeichen hätte er sicherlich innerhalb der Meldung 10 nm oder 5 min vorm Erreichen des Platzes Zeit gehabt, auf den "Nordo"-Platzrundenverkehr hinzuweisen, was äußerst sinnig ist. Die Landung muss er per Lichtzeichen gar nicht gestatten, das ist kein kontrollierter Platz, wo Einflugberechtigungen erteilt werden müssten. Und für das dritte oder vierte Flugzeug wäre Luftraumbeobachtung eben wichtig, da könne der FL sogar mal helfen ;-)).

10. August 2018: Von Karpa Lothar an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Noch etwas grundsätzliches:

wenn ich auf einem fremden Platz Lande, bin ich dort Gast

und der Anstand gebietet, dass ich den Gastgeber und seine Wünsche respektiere - auch dann, wenn mir dessen Repräsentant unsympathisch ist


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