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20. April 2024 19:26 Uhr: Von Yury Zaytsev an Alexander Callidus

Alleinstellungsmerkmal sind die virtuellen digitalen Einmal-Karten, anonsten ist das "nur" eine Debit – Karte? Du überweist einen Betrag auf das Revolut-Girokonto und gibst ihn über die virtuelle Debit-Karte im dubiosen Shop wieder aus, ein potentieller Schaden betrifft also maximal den Aufladebetrag auf dem Revolut-Konto?

Ja, das ist richtig. Um das Ganze auf die Spitze zu treiben, kannst du das Geld natürlich auch in einen "Vault" oder auf ein Tagesgeldkonto einzahlen (übrigens > 3% p.a. täglich...) und dann immer nur die Beträge auf das Girokonto überweisen, die du tatsächlich bezahlen musst. Wobei ich das schon für zu vorsichtig halte, denn wenn zu viel abgebucht wird (und es kann nur einmal abgebucht werden), kannst du die Transaktion sofort reklamieren.

Manche Rückvergütungen/Erstattungen können Geschäfte (Bahn? Hotels?) nur auf den Zahlungsweg/"die Karte" machen, mit der bezahlt wurde. Oder geht das auf das zugrundeliegende Revolut-Girokonto?

Bei mir hat es in der Vergangenheit immer innerhalb von ein paar Tagen geklappt. Das Geld geht, wie du sagst, auf das Girokonto. Wie es mit der Rückerstattung nach 3 Monaten aussieht, kann ich ehrlich gesagt nicht sagen, aber ich würde davon ausgehen, dass das auch klappt.

An dieser Stelle sollte ich meinen Registrierungslink hier einfügen: https://revolut.com/referral/?referral-code=yury9pj1o!APR2-24-VR-DE

Vielleicht sind nach meinen Ausführungen ja alle überzeugt und ich bekomme ein paar Flugstunden von Revolut bezahlt ;-)

Wie ist das mit Debit-karten von normalen Banken? Dahinter liegt ja mein Girokonto, kann man davon mißbräuchlich Geld abheben?

Ja, das ist möglich, aber bei Debitkarten ist der Schaden zumindest auf das Guthaben auf dem Konto begrenzt. Und eventuell, wenn die Abbuchung über die Karte ohne PIN / NFC-Bestätigung erfolgt ist, kann man noch eine Rückerstattung verlangen...


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