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19. April 2024: Von Florian R. an P.B. S. Bewertung: +3.00 [3]

Als nicht-Deutscher ist das noch eine lustige Diskussion hier.

Zwei Infos: 1. Den Flugplatznamen stets vorne und hinten anzuhängen macht man nur bei UNICOM, also wenn mehrere Flugplätze dieselbe Frequenz nutzen. Ich bezweifle, dass das in DE der Fall ist und somit muss man das nicht tun. 2. "Blindmeldungen" muss man am Funk nicht als solche kennzeichnen. Man findet das zwar schon in der offiziellen Phraseologie, betrifft aber ausschliesslich Lost Comm.


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