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17. Januar 2024: Von Horst Metzig an Torben Jensen

Deine Bewerbung um die Fliegertauglichkeit Klasse 1, bei Deiner angegebenen psychische Krankheit, ist nicht aussichtslos zum Erreichen der Fliegertauglichkeitsklasse 1. Näheres ist in EU 1178/2011 PDF auf Seite 185 zu lesen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R1178

Hilfsweise habe ich diese Kopie vorbereitet: Es muss demnach eine zufriedenstellende psychiatrische Beurteilung erfolgen. Ich hoffe nicht, dass die Arbeitsbelastungen der entscheidungstragenden Mitarbeiter im Luftfahrtbundesamt, Abteilung Flugmedizin, mit dieser Aufgabenstellung, welche sich aus EU 1178/2011 ergeben, zu einer personellen Überforderung führt. Es währe für den behördlichen Arbeitsablauf schlecht, wenn sich einzelne Mitarbeiter dadurch selber in ärztliche Behandlung geben müssten.




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EU-1178-aus-2011-Psychiatrie-JEPG.jpg




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