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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Mai 2022: Von Achim H. an Erik N. Bewertung: +3.00 [3]

Die Entscheidung ist getroffen.

Das ist doch falsch. Die Industrie hat nach wie vor die Möglichkeit, die Kommission von einer Ausnahmeregelung für AVGAS zu überzeugen. Es kann also gut sein, dass sich gar nichts ändert. Es kann auch sein, dass das Mischen von AVGAS in der EU verboten wird, nicht jedoch der Import.

Also: gar nichts ist klar bisher.

27. Mai 2022: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Achim, das halte ich für ausgeschlossen.

Tetraethylblei wird nach seinem weltweiten Verbot in Ottokraftstoffen AUSSCHLIESSLICH als Antiklopfmittel für Flugmotoren eingesetzt. Es gibt keine andere Anwendung, die seine Herstellung rechtfertigen würde. Ein Verbot zu beschließen, dann aber den einzigen Einsatzbereich als Ausnahme zu definieren, wäre völliger Unsinn.


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