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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. Oktober 2012: Von Julian Koerpel an Stefan W.
Hallo Herr Weishaar,

das ist sicher der Feder eines unwissenden Journalisten entsprungen.
Natürlich darf ich eine Piper Lance (egal ob D oder N registriert) mit PPL fliegen und das mit maximal der Anzahl an Paxen, wie auch Sitze vorhanden sind.

Es gibt hierzu weder bei der FAA, noch beim LBA eine Einschränkung, was die max. Gäste an Bord angeht.
Faustregel:
Mit dem PPL darf man alles fliegen, was kein 2-Mann Cockpit voraussetzt, sofern ich natürlich die entsprechenden Ratings habe.
Auch ne King Air können Sie mit PPL fliegen, und die dann bis oben hin voll mit Gästen packen.

Nur darf das ganze dann keinen gewerblichen Charakter haben, sprich, Sie müssen selbst zahlen bzw max. die Selbstkosten dürfen geteilt werden.

24. Oktober 2012: Von B. Quax F. an Julian Koerpel
"max. die Selbstkosten dürfen geteilt werden" Das habe ich anders verstanden! Anzahl der vorhanden Sitze ist ausschlaggebend, nicht die besetzten.

Der ganze Schrieb:
"Sehr geehrter Herr XXXX,
die Ausführungen aus dem § 20 Abs. 1 Satz 2 Luftverkehrsgesetz sehen derzeit eine Genehmigungspflicht für nichtgewerbsmäßige Beförderung von Fluggästen mit Luftfahrzeugen gegen Entgelt vor. Wenn Sie vorhaben sich mit den Fluggästen die Kosten für den Betrieb eines Luftfahrzeugs, dass für höchstens sechs Personen zugelassen ist, zu teilen, dann sind Sie, falls Ihr Wohn- und der Lfz-Standort sich in der Region Berlin-Brandenburg befindet, antragsberechtigt. Das Vorhaben sollte durch eine solide Begründung gestützt werden, auch durch eine Schilderung der individuellen Umstände.
Die Voraussetzung für das Erlangen einer Genehmigung, entsprechen derzeit annähernd den Voraussetzungen an eine Betriebsgenehmigung als Luftfahrtunternehmen.
Um soweit der Beratungspflicht durch die Behörde entsprechen zu können, wäre vorerst ein Beratungstermin in der Dienststelle Schönefeld zu empfehlen. Dabei wird es bereits zu Klarstellungen zum eingesetzten Luftfahrzeug, zum Luftfahrtpersonal und zum Genehmigungsrahmen kommen. Das Antragsverfahren und die Genehmigung sind nach Antragseingang kostenpflichtig (Auslagen und Gebühren, siehe LuftKostV). "
24. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an B. Quax F.
"..gegen Entgelt", das ist der springende Punkt. Wenn Du alle Passagiere auf den Flug einlädst ist es sicher kein Problem. Illegale Taxiflüge wirst Du ja nicht planen. Die Anzahl der Sitze ist ausschlaggebend, nicht die Insassen.
24. Oktober 2012: Von Julian Koerpel an B. Quax F.
Mein Kommentar bezog sich auf FAA Regularien.

Dass die Deutschen hier mal wieder spinnen, überrascht mich nicht....
Noch ein Grund mehr, ein Flugzeug N-reg zu betreiben.
24. Oktober 2012: Von B. Quax F. an Flieger Max L.oitfelder
Yep, darunter verstehe ich auch "Kostenbeteiligung". Also ein Rundflug mit 6 Sitzern gegen "Engelt" (auch nur anteilige Kosten) dürfte man also nicht machen? Wenn der Flug gewerblich war würde ja der PPL eh nicht ausreichen. Das einzige was OK wäre, ein kostenloser Rundflug, richtig?
24. Oktober 2012: Von Julian Koerpel an Julian Koerpel
Wen übrigens die FAA Regularien interessieren, dem sei folgendes, von der FAA herausgegebene Safetey Briefing Dokument empfohlen.
Ich würde vom Glauben abfallen, wenn es die EASA oder das LBA schaffen würde, auch nur annähernd so einen Artikel zu einem solchen oder anderen Thema jemals herauszugeben....
24. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an B. Quax F.
"Kostenlos" ist sicher kein Problem, aber schon bei den "Selbstkosten" gibt es verschiedene Auffassungen, auch bei max. 4 Sitzen. Ihr habt dahingehend ohnehin etwas andere Vorschriften als wir in Österreich, erst mit EASA wird das angeglichen.
24. Oktober 2012: Von Andreas Ni an B. Quax F.
Ich lasse nichtmal eines meiner Kinder auf irgendein Provinztürmlein marschieren, um den Lande-Obulus zu entrichten: denn das (kommentarlose) Überreichen des Geldes könnte ein konkludentes Handeln sein: "Ich, Fluggast des mehr als 4 sitzigen Flugzeuges bezahle jetzt die Landegebühr, die einen Anteil der Selbstkosten ausmachen von dem Fluge, an dem ich eben teilnahm."
Siehe PuF 11/2009: "Flugplätze im Kampf gegen ihre Kunden": jenen merkwürdigen Flugleiter haben wir nicht mehr an unserem Flugplatz, aber gelernt hat man durchaus in dieser, manchmal beschwerlichen, manchmal gaudierenden Zeit....
24. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Andreas Ni
Dass die Kostenteilung bei Flügen jetzt kritisch(er) betrachtet wird und dabei wohl auch über das Ziel hinausgeschossen wird ist m. E. nach einigen wenigen Pilotenkollegen zu "danken" die ihre PPL-Kompetenzen gern zu grosszügig ausgelegt haben. Preislisten für Rundflüge oder sogar "Geschäftsflüge" im Internet zu veröffentlichen ist idiotisch und schadet jenen die einfach nur die Kosten für einen echten Privatflug fair auf ihr Bekannten aufteilen wollen. Auch diverse andere "Werksverkehr"- oder "Vereins"- Konstruktionen würden einer genauen Betrachtung kaum standhalten.
24. Oktober 2012: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder
Mir reicht schon als Beleg für einen Amtsschimmelirrsinn, dass es unter gewissen Voraussetzung problemlos geht, einen bezahlenden Gast auf einen UL-Flug mitzunehmen, in einem Flugzeug der E- oder G-Klasse aber nicht. Sowas ist nicht logisch, sondern bekloppt. Ich spreche zwar über die Regeln in Deutschland, aber vermutlich ist der Amtsschimmel in Austrien bestimmt nicht weniger virulent. Zumal man mitten in Wien eine ganze Ansammlung von solchen Schimmeln hat, heißt glaub ich Hofreitschule.


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