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30. November 2010: Von Ernst-Peter Nawothnig an Jochen Keltsch
Klasse! Aber das ist offenbar ein Gewerbegebiet - da ist wohnen im Prinzip nicht vorgesehen. Zulässig nur in Einzelfällen für Hausmeister, Kneipenbetreiber und Firmeninhaber, die nachweisen dass der Betrieb ihre Anwesenheit erfordert.
Wie weit sich diese Möglichkeiten dehnen lassen, mag örtlich verschieden sein.
Auch auf dem Flugplatz selbst (planungsrechtlich "Sondergebiet Flugplatz") sind derartige Wohnungen möglich, aber eben nur nach Einzelfallentscheidung durch Luftfahrtbehörde und Bauamt in Verbindung mit flugplatztypischem Gewerbe.

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