Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

30. November 2010: Von Ernst-Peter Nawothnig an Jochen Keltsch
Klasse! Aber das ist offenbar ein Gewerbegebiet - da ist wohnen im Prinzip nicht vorgesehen. Zulässig nur in Einzelfällen für Hausmeister, Kneipenbetreiber und Firmeninhaber, die nachweisen dass der Betrieb ihre Anwesenheit erfordert.
Wie weit sich diese Möglichkeiten dehnen lassen, mag örtlich verschieden sein.
Auch auf dem Flugplatz selbst (planungsrechtlich "Sondergebiet Flugplatz") sind derartige Wohnungen möglich, aber eben nur nach Einzelfallentscheidung durch Luftfahrtbehörde und Bauamt in Verbindung mit flugplatztypischem Gewerbe.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang