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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Juli 2016: Von Roland Schmidt an 

Würde mich auch interessieren, vor allen Dingen, ob IFR zulässig ist.

In Deutschland geht das, wenn keine entsprechende Limitierung in den Operating Limitations enthalten ist (was bei N-Reg der Fall sein dürfte). Die Einfluggenehmigung, die jährlich hier neu beim LBA zu beantragen ist, enthält keine weiteren Einschränkungen diesbezüglich. In Skandinavien ist es auch so. In der Schweiz glaube ich auch und viele andere interessiert es nicht (nur vielleicht die Versicherung im Fall eines Falles).


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