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3. Dezember 2025 09:24 Uhr: Von Pat Lean hard an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Und ja, die ist geltendes Recht in Deutschland, genau wie andere nationale Gesetze, die gegenüber den EASA-Regeln z. T. strenger sind (z.B. die FSAV).

Das mag fürs BZF so sein da Sprechfunk nur national und nicht von EU/EASA Regeln behandelt wird. Die FSAV ist aber kein gutes Beispiel dafür weil die Inhalte ebenfalls von EU Recht geregelt werden.

Das EU-Recht hat in der Regel Vorrang vor nationalem Recht, was bedeutet, dass es bei Widersprüchen angewendet werden muss. Das bedeutet nicht, dass nationales Recht außer Kraft gesetzt wird, sondern dass es nicht angewendet werden darf, wenn es dem EU-Recht widerspricht.

Wenn in der FSAV z.B. steht man benötigt zum IFR fliegen einen Autopiloten gilt das nicht weil EU Recht dies nicht erfordert.

3. Dezember 2025 10:09 Uhr: Von Manni Fold an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Lieber Prinz, ich möchte jetzt nicht in Huberts Sozialneidperspektive sinken

Exkurs ( hoffentlich einmalig): Der Hubert hat gegenüber Euch Pfauen nicht das Bedürfns gefallen zu müssen, ist nur der Sache "verpflichtet". Und, Sozialneid heißt es in der Politik immer wenn es sonst an Argumenten gebricht. Das Übliche unterm Horizont der Krämerseele und des Beckmessers.

3. Dezember 2025 11:16 Uhr: Von Norbert Rading an Johannes König

Ja und Nein. Beim Luftamt Südbayern (und, wie von wem anders geschrieben wohl auch beim RP Darmstadt) kann man im Rahmen der theoretischen PPL/LAPL-Prüfung auch gleich die Flugfunkprüfung mit erledigen. Das passiert aber nicht als Teil der LAPL/PPL-Theorie, sondern man legt bei dem Termin vor Ort im Luftamt nacheinander 2 Prüfungen ab. Erst die Flieger-Theorie, dann die Flugfunkprüfung.

Aber bekommt man dann ein separates BZF oder nur den Eintrag in die Lizenz nach §133 LuftPersV, der dann als "gleichwertige Bescheinigung" wie in §1(1) FlugfunkV zählt? Denn dann wäre ja die Aussage, man bräuchte kein BZF, zumindest halbwahr - man bräuchte zwar nicht den Schein, aber man muss die Prüfung ablegen.

3. Dezember 2025 11:30 Uhr: Von Norbert Rading an Pat Lean hard Bewertung: +2.00 [2]

Wenn in der FSAV z.B. steht man benötigt zum IFR fliegen einen Autopiloten gilt das nicht weil EU Recht dies nicht erfordert.

Vorsicht, die FSAV regelt die Flugsicherungsausrüstung im deutschen Luftraum und da lässt das EU-Recht durchaus Möglichkeiten zur nationalen Ergänzung zu, siehe SERA Art. 8, Transitional and additional measures. Damit kann die FSAV durchaus ein DME für IFR im deutschen Luftraum vorschreiben - der Autopilot steht allerdings in der LuftBO und die ist für EASA-Flugzeuge tatsächlich nicht anwendbar.

3. Dezember 2025 12:05 Uhr: Von Johannes König an Norbert Rading

Das kann ich dir leider nicht beantworten. Ich habe zwar 2014 meine PPL-Theorie beim BYLAS geschrieben, hatte da allerdings das BZF bereits vorab erledigt. Ich kann mich aber erinnern, dass einer der beiden Aufsichten die Kandidaten, die für beides gemeldet waren, zu sich geholt hat und dann nebenan den praktischen Teil der Funkprüfung durchgesprochen hat.

Mir ging es aber vor allem darum, darzustellen, dass es zwar an einem Termin/Ort stattfindet und oft auch durchs gleiche Personal geprüft wird, es aber rechtlich 2 getrennte Prüfungen sind, die man individuell bestehen oder nicht bestehen kann.

3. Dezember 2025 13:48 Uhr: Von Pat Lean hard an Norbert Rading

Danke für die Info!

3. Dezember 2025 14:18 Uhr: Von F Mad an Pat Lean hard Bewertung: +1.00 [1]

Junge Junge, wenn Horst diesen Thread jetzt zum LBA gibt, Werden wohl einige Teilnehmer ihr Medical verlieren. Sucht mal eure Therapeuten auf, wobei Persönlichkeitsstörungen echt kaum bis gar nichts zu behandeln sind.

Aber dann wäre hier wieder Platz für sachliche Diskussion

(zufällig an den letzten)

3. Dezember 2025 14:58 Uhr: Von P.B. S. an Pat Lean hard

Na na, "Sprechfunk nur national" darf man so nicht stehen lassen. Sprechfunk oder allgemein die Teilnahme am Funkverkehr sind heftigst durch Internationale Verträge reglementiert, nur eben durch die ITU, die eine durchaus mächtige Organisation ist. Es gibt wohl kaum einen Bereich des Rechts, der so international geregelt ist wie Telekommunikation und Funkverkehr.

3. Dezember 2025 17:24 Uhr: Von Pat Lean hard an P.B. S.

Ja, dann eben national exekutiert. Oder stellt Dir die ITU dein AZF aus?


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