Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

2. Dezember 2025 13:52 Uhr: Von Alexis von Croy an Sascha P.

Zu Deinem Zitat der Bundesnetzagentur habe ich jetzt mal ohne ChatGPT recherchiert:

Hier gehen viele Sachen durcheinander:

Die Bundesnetzagentur regelt nur die Funkstelle (Zulassung/Frequenz).
Deshalb sagen die manchmal: „UL/Segelflug brauchen keine Funkstellenzulassung außerhalb B/C/D.“
Das ist richtig – betrifft aber nur das Gerät, nicht die Person, die funkt.

Die Berechtigung zum Senden steht komplett woanders, nämlich in der LuftPersV unter §125:

„Der Flugfunk darf nur von Personen durchgeführt werden, die ein gültiges Sprechfunkzeugnis besitzen.“
Da gibt es keine Ausnahme für Luftfahrzeugarten oder für Luftraum G/E.
Die FlugfunkV (BNetzA) kann das auch gar nicht außer Kraft setzen, weil sie sich nur auf die technische Seite bezieht.

Kurz:

UL/Segler brauchen keine Funkstellenzulassung, wenn sie in G/E unterwegs sind.
Aber wer sendet, braucht ein Sprechfunkzeugnis. Egal ob PPL, UL, Segelflug oder sonstwas.
Language Proficiency ersetzt das BZF übrigens nicht – das ist nur der Sprachnachweis, kein Funkbetriebszeugnis.

Ich denke der Fall ist klar.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang