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11. Juni 2024: Von F. S. an M. St.

FCL.055 (a) ist eindeutig.

Genau. Es sagt eindeutig, unter welchen Voraussetzungen Du auf jeden Fall nicht fliegen darfst.
Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Du in welcher Sprache funken darfst, sagt es genau so eindeutig gar nix.

Klar ist, dass wenn in der VAC steht "FR uniqemant" steht, dann gilt auch das, egal ob mit oder ohne Eintrag.

Absolut! Man muss dann auch französisch funken, wenn man da funkt. Alles andere wäre auch ein Sicherheitsrisiko.
Sagt aber auch eindeutig nichst darüber, ob man das überhaupt darf.
Nur weil in der StVO steht, dass ich autobahnen nur mit Fahrzeugen befahren darf, die schneller als 60km/h fahren können, bedeutet das ja nicht, dass ich mit meinem Mofa-Führerschein dort mit einem Porsche drauf fahren darf. ;-)
Oder, um ein Luftfahrt-Beispiel zu nehmen: In der AIP von EDDM steht meines Wissens auch, dass man da nur mit Zweimot oder Turbine hin fliegen darf - trotzdem darf ich da mit meinem PPL-SEP nicht mit ner Phenom hin...

12. Juni 2024: Von M. St. an F. S.

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Du in welcher Sprache funken darfst, sagt es genau so eindeutig gar nix.

Meine ursprüngliche Frage war, ob für einen frz. Platz mit "FR uniqement" ICAO Level 4 nötig ist? Unter praktischen Gesichtspunkten sollte klar sein, wie man vorzugehen hat.

Ansonsten kann man Sebastian G____ nur zustimmen, dass einem man mit passendem Verhalten meist auch Positives entgegenkommt.


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