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9. Juni 2024: Von Udo R. an F. S.

Ich sehe das ganz genauso wie F.S. und finde, er hat es ganz hervorragend herausgearbeitet. Ich bin von Anfang an über die Formulierung "Act as a pilot" gestolpert. Da steht nicht, wer EN hat darf auf tschechisch, spanisch, finnisch, italienisch, französisch funken. Er darf aber die Rechte der Lizenz ausüben.

Daher ist die wichtigere Frage: wenn an einem Platz "FR only" (oder "ES only", "FI only" etc) steht, braucht man dann nach nationalem Recht einen Nachweis des Sprachlevel?

Man muss also nicht bei den EASA Regeln nachlesen, denn dies ist bewusst nicht dort festgelegt. Wir alle kennen die Regeln in Deutschland: wir brauchen ein Funksprechzeugnis, mit Eintrag der deutschen Sprache. Aber was wird national in den einzelnen Ländern gefordert?

Bislang wird es weder geahndet noch ist es jedem so klar, dass hier eine Rechtsverfolgung drohen würde. Aber darauf ankommen lassen würde ich es im Zweifel eher nicht.

9. Juni 2024: Von TH0MAS N02N an Udo R. Bewertung: +14.00 [14]

Ich denke wir sollten wieder mehr nach dem Motto:

Was nicht verboten ist, ist erlaubt

denken.

Und bitte: niemand an LBA oder das französische Pendant schreiben und um eine Klarstellung bitten !

Danke


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