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21. Juni 2022: Von Sven Walter an F. S.

Die EASA hat ihren Schwachsinn in der Zwischenzeit sogar selber gemerkt und versucht zu retten, was nicht mehr zu retten ist, indem sie in ihren Guiadance Materials (einem rechtlich weitgehend unverbindlichen Dokument) jetzt plötzlich sinngemäß schreibt: Natürlich beduetet das Wort "Landung" ind diesem zusammenhang auch Nicht-Landung.
Das ist zum einen für deutsche Gerichte unverbindlich und man kann ja gerne mal versuchen, einen Richter davon zu überzeugen, dass Landung ja auch Nicht-Landung heisst

Du meinst also, dass die Behörde, die die fliegerische Sicherheit sogar im Nahmen hat, mit einem Auslegungsdokument bei einem dt. Amtsgericht weniger wahrscheinlich durchdringt als ein Piperpilot aus Egelsbach? Ne, stimmt, es ist unverbindlich, aber schlicht fachlich überzeugend. Vielleicht ist dir nicht klar, wie weit man eine Auslegung dehnen kann, bis man an einer Wortlautsperre im Verwaltungsrecht landet. Wenn der Normgeber von Cascais bis Rovaniemi in authentischer Sprache einfache Regeln kodifiziert, dann ist ein Stoppschild ein Stoppschild und hat acht Ecken, und eine Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe an einem für Flüge vorgesehenen Platz wird womöglich weiter verstanden, als du dir das ausmalen kannst.

Schwachsinn? Das ist deine Interpretation. Kann man auch anders sehen. Mit recht plausiblen Gründen.


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