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19. Juni 2022: Von Alexander Callidus an Sven Walter

Und die Frage, ob die Wortlautsperre, die nur ganz hart im Strafrecht gilt, mit einem ÜbungslandungsabflugMitÜbungsdurchstart noch dem Normzweck entspricht oder nicht, ja dazu könntest du jetzt gerne mal was zu deiner These äußern, dass der Normgeber da was bereut. Herr Jurist.

Ja, Herr inaktiver Jurist, was denn nun? Nach FS ist die Verordnung handwerklich fehlerhaft und das Ergebnis deshalb Unsinn. Das würde mich beruhigen, weil das nicht hieße, daß da jemand absichtlich bösartig war, sondern nur "n bischen flüchtig".

Für mich wäre unmittelbar einsichtig, daß (nicht mißbrauchte) Übungsflüge, hier Landeanflüge ohne abschließende Landung, auch dem Normzweck entsprechen, die Sicherheit zu erhöhen sowie die Belästigung und Djangotum einzudämmen.

21. Juni 2022: Von Sven Walter an Alexander Callidus

Ja, Herr inaktiver Jurist, was denn nun? Nach FS ist die Verordnung handwerklich fehlerhaft und das Ergebnis deshalb Unsinn. Das würde mich beruhigen, weil das nicht hieße, daß da jemand absichtlich bösartig war, sondern nur "n bischen flüchtig".

Für mich wäre unmittelbar einsichtig, daß (nicht mißbrauchte) Übungsflüge, hier Landeanflüge ohne abschließende Landung, auch dem Normzweck entsprechen, die Sicherheit zu erhöhen sowie die Belästigung und Djangotum einzudämmen.

Die Wahrheit ist, dass das beknackterweise offenbar in unser Prozessrisiko beim RP und AG Darmstadt fällt. Die ja durchaus so beknackt wie FS interpretieren in anderen Konstellationen. Und genau daher lege ich mich da auch nicht fest, weil man nach einer Weile Praxis schon ganz schön ernüchtert sein kann von sonderbaren Gebahren mancher Behörde und Gerichte. Der Normgeber schreibt viel und detailliert, dann suchen Korinthenkacker noch den Grenzfall, der trotzdem nicht aufgezählt wurde. Der Normgeber vertraut auf lebensnahe Auslegung, und bekommt die in Skandinavien aber nicht in dt. Luftfahrtbehörden, je nach Bundesland. Daher stimme ich deinem zwoten Absatz zu. Aber ich bin ja auch nicht das RP (manchmal: Leider. Dann gäbe es zu 60% Freisprüche, 35% Schulungsauflagen ("just culture") und 5%, die man wirklich an die ganz kurze Leine nehmen müsste).


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