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22. September 2021: Von Chris _____ an Achim H.
"werden keine Waren transportiert" - da isse wieder, die Zollsprache. Denn auch das Flugzeug selbst ist ja eine "Ware". Die Email ist also nicht wirklich hilfreich, wenn man nicht in der Lage ist, die Gesetzestexte im Original zu lesen und zu interpretieren.

Ich empfehle Nachfragen, bis eine eindeutige und laienverständliche Antwort kommt. Bei mir kam die, aber bezogen auf die Schweiz, mir ist nicht klar, ob das auf alle Drittländer anzuwenden ist.
22. September 2021: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +5.00 [5]

"werden keine Waren transportiert" - da isse wieder, die Zollsprache. Denn auch das Flugzeug selbst ist ja eine "Ware".

Es war schon immer erlaubt, ein Transportmittel einzuführen, das die Union wieder verlässt. Man kann ja auch mit einem Schweizer Auto nach Stuttgart fahren und wieder zurück und an der Grenze schauen sie, wieviel Schokolade man mitbringt aber nicht was das für ein Auto ist.

Der rechtliche Kniff hinter der Neuerung ist die "Zollanmeldung". Über die Straße in Thayngen nach Deutschland zu fahren ist eine Zollanmeldung ("habe nichts zu deklarieren"), mit dem 5k€-Fahrrad über die grüne Grenze zu radeln ist ein Vergehen (keine Zollanmeldung) und das Fahrrad damit eine illegal eingeführte Ware. Genauso war die Landung auf einem Platz, der nicht zur Zollabfertigung vorgesehen ist ohne Befreiung vom Zollflugplatzzwang im Einzelfall ein Vergehen: Einfuhr in die EU ohne Zollanmeldung.

Jetzt sagt das Gesetz, dass der Überflug der Grenze und die Landung auf irgendeiner Wiese eine Zollanmeldung darstellt ("habe nichts zu deklarieren"), genauso wie über die Grenze zu fahren oder am Flughafen durch den grünen Kanal zu gehen. Damit ist das Flugzeug und alles drin und dran angemeldet.


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