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4. Januar 2020: Von Bernhard Tenzler an Mich.ael Brün.ing

Woraus liest Du das?

Das ist u.U. in der Lehrgangsgenehmigung so verankert. Bei mir gab es seinerzeit im Fernllehrgang sowohl eine Mindestdauer als auch eine Maximalfrist his zu der die Prüfung angetreten sein musste.

4. Januar 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Bernhard Tenzler

Solche Vorgaben machen aus Qualitätssicherungsgründen durchaus Sinn, sind aber individuell für die ATO. Es gibt meines Wissens nach auch keine Vorgaben der EASA, welche Theorie-Lehrgangsdauern nicht überschritten werden sollten.


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