|
Ein belgisches Flugzeug kannst Du nur halten, wenn Du in Belgien einen Wohnsitz hast
|
|
|
Gilt für NL nicht das gleiche?
|
|
|
Der Flieger ist F-P registriert.
|
|
|
Nein, F- und NL-Registrierte Experimentals kannst Du problemlos als Ausländer im Ausland halten. Die niederlaendische CAA m erwartet aber einen Repräsentanten (z.B der Mechaniker), ueber den dienKommunikation ablaeuft, weil die keine List haben, sich mit den auslaendern rumzuaergern. Kostet zwischen nix und 100€/a.
|
|
|
Ja, aber ich hatte Daniel geantwortet.
F-P.... ist alles völlig easy.
|
|
|
Musst nur dran denken, dass er Selbstbau sein muss, mein unter das ECAC Abkommen zu fallen und dass das CNRA bei Halterwechsel seine Gültigkeit verliert.
|
|
|
Die Kommunikation geht in meinem Fall auch direkt per e-mail seitens der CAA an den Halter. Der Repräsentant kriegt es allerdings ebenfalls. Der Service der CAA-NL ist generell gut: "Denken Sie bitte daran, dass Ihr S-BvL demnächst abläuft" :-)
|
|
|
Wo kann ich dass mit dem CNRA und seiner Gültigkeit bei Halterwechsel nachlesen? aktuell ist das CNRA noch gültig.
Sehe ich das richtig dass ich mich beim OSAC melden muss? Ich vermute OSAC ist das franz. OUV pendant.
Welche Dokumente will die DGAC sehen wenn ich den auf meinen Namen umregistriere?
Welche Anforderungen gelten an einen solchen Repräsentanten in NL? Wie kommt man an so jemanden ran? Ist das ähnlich wie beim FAA trust?
Auch hier wieder: welche Dokumente wollen die Holländer sehen?
|
|
|
Die Holländer wollen lediglich einen Holländer, mit dem sie auf holländisch kommunizieren können, kann auch ein Kumpel sein. Ich verkehre auch direkt mit der CAA, aber offiziell geht es ueber einen Rep.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sehe ich das richtig dass ich mich beim OSAC melden muss? Ich vermute OSAC ist das franz. OUV pendant.
Das Pendant zur OUV ist die RSA https://www.rsafrance.com/
|
|
|
Kann man ein PH- reg Experimental problemlos innerhalb der EU bewegen bzw. stationieren?
Danke!
|
|
|
Bewegen ja, stationieren wahrscheinlich (das klingt so, als seist Du da frei).
|
|
|
Bewegen nur, wenn es sich um einen Amateurbau handelt.
|
|
|
Wenn es kein Amateurbau ist darf man damit nicht außerhalb Hollands fliegen?
|
|
|
Doch, aber dann fällt das Experimental nicht unter das ECAC Abkommen und Du brauchst zB für Deutschland eine auf 180 Tage begrenzte Einfluggenehmigung.
|
|
|
Ich hoff ich habs kapiert.
Ein Experimental kann ein Amateurbau sein (= ECAC JA). Kann aber auch von einer Firma gebaut worden sein und nicht von einem privaten Halter (= ECAC NEIN).
Was passiert wenn ein Amateurbau Experimental vom Erbauer verkauft wird - in Bezug auf ECAC Status?
|
|
|
Es bleibt ein Amateurbau und fällt weiter unter das Abkommen.
|
|
|
Danke!
Gibt es noch weitere ebenso empfehlenswerte Registrierungen wie Holland?
|
|
|
Frankreich. Viele der deutsch stationierten MCR 01 sind französisch zugelassen (geblieben).
|
|
|
|
|
|
Für die "Echo-Klasse" rate ich von Frankreich ab.
Ich werde meinen F-reg Flieger dieses Jahr (mit Inkrafttreten von Part ML) umregistrieren.
Frankreich hat immer noch die 2jährige Avionikprüfpflicht, und Frankreich verlangt Einhaltung der TBOs mit wenig Flexibilität. In meinem Fall hieße das, nächstes Jahr einen kerngesunden Motor zu überholen mit allen Kosten und Risiken, die dazugehören.
|
|
|
|
23 Beiträge Seite 1 von 1
|
|
|