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1. April 2019: Von RotorHead an Christof Edel

Eine versuchte Ordnungswidrigkeit dürfte wohl kaum verfolgt werden können. Auch bei Straftaten, die keine Verbrechen sind, muss die Strafe ausdrücklich für den Versuch angedroht werden, damit ein Versuch verfolgt werden kann.

Wer mit Passagieren fliegt, braucht drei Landungen in den letzten 90 Tagen. Dafür reicht die Durchführung der Landungen. Dass man diese Landungen bereits geloggt haben muss, steht nicht in der Vorschrift.


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