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25. März 2019: Von Willi Fundermann an Artus

"If you are revalidating your SEP by experience and are flying in a European Member State, please note that a Certificate of Revalidation held on a licence issued by the UK cannot be signed by a non-UK EASA examiner."

Geht stattdessen aber doch auch einfach mit einem Checkflug, auch mit einem deutschen Examiner. Man muss diesen Flug nur vorher bei der CAA anmelden. Dann darf auch der deutsche Prüfer die Verlängerung in die UK-EASA-Lizenz eintragen.

Einzelheiten dazu findet man hier:

https://www.easa.europa.eu/easa-and-you/aircrew-and-medical#group-easa-related-content


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