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Das neue Heft erscheint am 1. November
Augen auf beim Linsenkauf!
LBA-Medical: Ein Fallbeispiel
Sicherheit in der Ausbildung
Riskante Take-off-Verfahren
Drei Wettermodelle, fünf Meinungen
Die Flugzeugbatterie
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Januar 2019: Von Achim H. an Alexander Pichler Bewertung: +3.00 [3]

Das ist alles komplett durcheinander und ziemlich genau das Gegenteil ist richtig :-)

Die USA erlauben es, N-reg Flugzeuge mit anderen ICAO-konformen Lizenzen zu fliegen, beschränkt auf das Hoheitsgebiet, das diese ICAO-Lizenz ausgestellt hat.

Also ein Deutscher mit EASA-PPL vom LBA darf die N-reg Lisas innerhalb von Deutschland fliegen. Zum EASA PPL muss ein EASA Medical gehören.

EASA-Staaten haben keine solche Erlaubnis wie die FAA und EASA-Flugzeuge dürfen nicht mit Fremdlizenzen bewegt werden.


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