Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

15. November 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +10.00 [10]

Laufende Strafverfahren sollten abgewartet werden, bevor eine ZÜB ausgestellt wird.

Korrekt, nach dem deutschen Rechtsgrundsatz "schuldig bis das Gegenteil bewiesen ist".

Ogottogott, mögest Du eine sehr kleine Minderheit mit Deinen Ansichten bleiben.

15. November 2018: Von  an Achim H.

Es geht nicht um Schuld oder Unschuld sondern um Verhältnismäßigkeit: Es geht ja nicht darum, jemanden zu foltern, sondern lediglich darum, ob jemand den Flugschein ein paar Monate früher oder später bekommt.

Da kann man sich jetzt natüprlich wieder künstlich drüber aufregen - und so tun, als würde nur eine kleine Minderheit in Deutschland Gesetze an sich eigentlich ganz gut finden.

Man könnte aber auch einfach akzeptieren, dass genau die gleiche Regelung schon seit mehr als 60 Jahren für den (Auto-)Führerschein existiert und offensichtlich den Menschenrechtsgerichtshof noch nicht auf den Plan gerufen hat.

15. November 2018: Von Lutz D. an  Bewertung: +1.00 [1]

...also, der Stadler sass (edit) schon monatelang ohne Protess im Knast. Das ist ja auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

15. November 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +7.00 [7]

Ich stelle fest, Du findest Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger ganz toll und begrüßt jede Möglichkeit, die dem Staat dafür gegeben wird. Auch soll der Staat seinen Ermessenspielraum gegen den Bürger möglichst maximal ausnutzen. Dafür hast Du jetzt zig Debattenbeiträge geliefert.

So eine Sichtweise ist bei uns (mittlerweile wieder) toleriert aber ich tu mich schwer damit...

15. November 2018: Von  an Lutz D.

Worum geht es hier eigentlich?

Zum Einen sitzt "Der Stadler" zur Zeit überhaupt nicht "im Knast". Man könnte sich auch vor Polemiken wenigstens informieren.

Zum Anderen kann man "im Knast" eh keinen Flugschein machen - was die "Diskussion" die Du hier anzetteln willst als reines rumtrollen entlarvt.

15. November 2018: Von  an Achim H.

Ich stelle fest, Du findest Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger ganz toll und begrüßt jede Möglichkeit, die dem Staat dafür gegeben wird. Auch soll der Staat seinen Ermessenspielraum gegen den Bürger möglichst maximal ausnutzen. Dafür hast Du jetzt zig Debattenbeiträge geliefert.

Ich "stelle fest", Du kannst entweder nicht lesen oder (was ich Dir nie unterstellen würde) nicht verstehen was Du liest.

Ich finde Eingriffe in Freiheitsrechte ein notwendiges Übel, wenn unser Zusammenleben funktionieren solle. Deswegen muss der Staat massvoll in diese Eingreifen, um sicher zu stellen, dass wir uns Alle auch an die Gesetze die wir uns gemeinsam gegeben haben halten.

Gerne gestehe ich zu, dass ich absolut nicht in einer Anarchie leben will - und wenn es nur daran leigt, dass ich nicht kräftig genug bin, um in einer Anarchie irgendetwas zu haben. Dann würde isch allerdings auch die Frage des Flugscheines zumindest für mich nicht stellen.
Wenn man aber keine Anarchie sondern ein Zusammenleben auf Grund gemeinsam vereinbarter Regeln haben will, dann muss die Einhaltung dieser Regeln auch angemessen Überwacht und Nichteinhaltung sanktioniert werden - sonst halten sich nämlich nur "die Dummen" daran...

15. November 2018: Von Lutz D. an  Bewertung: +3.00 [3]

Arbeite Dich doch mal weiter an meiner Liste ab, hast ja einige übersprungen.

Habe verstanden: Stadler nicht. Christian Klar nicht. Dürfen die noch Auto fahren?

15. November 2018: Von  an Lutz D.

Arbeite Dich doch mal weiter an meiner Liste ab, hast ja einige übersprungen.

Was habe ich denn übersprungen? Zu den Personen kann ich nichts sagen, da mir von keiner der Personen die entsprechnenden Informationen vorliegen.

Habe verstanden: Stadler nicht. Christian Klar nicht. Dürfen die noch Auto fahren?

Das Spiel kann man beliebig weiter spielen und Du wirst immer Fallkonstellationen finden, über die Du Dich dann lustig machen kannst.
Aber wenn Du es so lustig findest, dann drehen wir es doch einfach mal rum:
Du bist also der Meinung, dass ausnahmslos jeder ein Flugzeug fliegen und ein Auto fahren darf? Auch jemand, der schon mehrmal damit anderen massiven Schaden zugefügt hat? Auch Alkoholiker, die nachweislich keine Kontrolle darüber haben, ob sie unter Alkohol irgendwas machen oder nicht? Wie ist es mit Depressiven, die schon mehrmal erweiterten Suizid versucht haben? Dürfen die Flugzeuge fliegen und Busse fahren?

15. November 2018: Von Erik N. an  Bewertung: +2.00 [2]

Ich denke Ihr könntet Euch das sparen.

Der Ansatz, bei der ZÜP luftsicherheitsrelevante Aspekte zu beachten, ist ja schon ok. Fahren mit Alkohol, Körperverletzung mit Vorsatz, Mitgliedschaft in einer terr. Vereinigung, evtl. mit einem Fristansatz zur Löschung nach Wohlverhalten (Menschen ändern sich auch), ist m.E. nachvollziehbar.

Aber was hat ein Steuerstrafverfahren, oder andere nicht luftsicherheitsrelevante Aspekte, damit zu tun ?

Ich denke, die ZÜP wird doch nur deswegen von niemandem akzeptiert, weil unter völlig intransparenten Kriterien eine Behörde im stillen Kämmerlein entscheiden kann, wem sie eine Berechtigung erteilt und wem nicht, Alles mit dem Argument „Zuverlässigkeit“.

Und selbstverständlich muss die Unschuldsvermutung gelten, also während eines laufenden Verfahrens selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass der betreffende unschuldig ist. Insofern ist Christian Klar (verurteilt wegen Zugehörigkeit zur RAF) natürlich kein Kandidat für die ZÜP, Ruppert Stadler aber durchaus.

Und ganz im Allgemeinen muss es von vornherein klar sein, nach welchen Kriterien eine ZÜP verweigert wird und unter welchen nicht. Das muss komplett transparent sein.

15. November 2018: Von  an Erik N.

Da sind wir fast genau einer Meinung: Das ist ziemlich genau das, was ich 12:39 geschrieben habe.

Und was den Umgang mit laufenden Verfahren betrifft: Da sind es aus meiner Sicht mehr praktische Aspekte die ich relevant finde. Es ist halt einfacher mit der Beurteilung der Zuverlässigkeit ein paar Monate zu warten, als sie erst zu bejahen und dann nach ein paar Monaten zu entziehen.
Aber da bin ich überhaupt nicht leidenschaftlich und hätte auch kein Problem damit, es anders zu machen.

15. November 2018: Von Stefan Jaudas an Erik N.

Die FAR-61.15 und 61.18 scheinen da deutlich präziser zu sein wie die teutsche ZÜP ...

Und zahlreiche andere EASA-Länder sind anscheind ganz ohne ZÜP sowohl EU-konform als auch hinreichend sicher.

Ansonsten scheint es jede Menge Härbärts und Walders zu geben in der deutschen Politik und Verwaltung.

15. November 2018: Von Lutz D. an  Bewertung: +1.00 [1]

Wir missverstehen uns da. Ich finde Deinen Ansatz richtig. Es ist nur eben relativ leicht, sich in der warmen Stube auf abstrakte Regeln zu einigen, während es vergleichsweise schwierig ist, über konkrete Menschen zu urteilen.

Allen von Dir genannten Fragen kann ich antworten: nein, die sollten nicht fliegen oder autofahren, es sei denn ein Gutachter käme zu einer günstigen Prognose. Finde die genannten 5 Jahresfrist nicht so verkehrt.

Ich wäre auch sofort einverstanden, die volle Analogie zum PKW einzuführen.

15. November 2018: Von Chris _____ an Lutz D.

Bei PRIVATfliegern sollte der STAAT sich zurückhalten. Meine ich.

Eigenverantwortung, freie Entfaltung, wissenschon.

15. November 2018: Von Tobias Schnell an  Bewertung: +1.00 [1]

Man könnte aber auch einfach akzeptieren, dass genau die gleiche Regelung schon seit mehr als 60 Jahren für den (Auto-)Führerschein existiert

Einen Auto-Führerschein kann man nicht erwerben, so lange ein Strafverfahren gegen einen anhängig ist bzw. die Fahrerlaubnis wird ausgesetzt, wenn man schon einen Führerschein besitzt? Ernsthaft?

15. November 2018: Von  an Lutz D.

Allen von Dir genannten Fragen kann ich antworten: nein, die sollten nicht fliegen oder autofahren, es sei denn ein Gutachter käme zu einer günstigen Prognose. Finde die genannten 5 Jahresfrist nicht so verkehrt.

Also bist Du auch für eine ZÜP - nach vernünftigen Regeln natürlich ?!?

15. November 2018: Von  an Tobias Schnell

Einen Auto-Führerschein kann man nicht erwerben, so lange ein Strafverfahren gegen einen anhängig ist bzw. die Fahrerlaubnis wird ausgesetzt, wenn man schon einen Führerschein besitzt? Ernsthaft

Einen Führerschein nicht erwerben? Natürlich! Guckst Du z.B. hier.

Eine bestehende Fahrerlaubnis (vorläufig) entziehen ist auch schon während des Ermittlungsverfahrens möglich - allerdings muss das ein Richter machen (§111a StPO).
Eine bestehende ZÜP wird ja aber auch nicht ungültig, wenn ein Starfverfahren begonnen wird...

15. November 2018: Von Tobias Schnell an 

Einen Führerschein nicht erwerben? Natürlich! Guckst Du z.B. hier.

Na das ist aber nun schon ein sehr spezieller Fall: Führerschein wurde wegen eines Verkehrsdelikts entzogen und dann (nach Ablauf der Frist) die Neuausstellung verweigert, da schon wieder ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis lief.

Da zu schreiben "Natürlich darf man bei einem laufenden Strafverfahren keinen Führerschein erwerben" ist doch schon sehr reißerisch.

Eine bestehende ZÜP wird ja aber auch nicht ungültig, wenn ein Starfverfahren begonnen wird...

Wenn sie aber während des Verfahrens abläuft, wird sie evtl. nicht verlängert.

15. November 2018: Von Lutz D. an  Bewertung: +2.00 [2]

Ich glaube, dass wir eine ZÜP für die von Dir genannten fälle doch gar nicht brauchen. Einerseits gibt es bereits das Medical, andererseits den Auszug aus Flensburg, die Erklärung über Strafverfahren und das Führungszeugnis. Wieso sollte darüber hinaus noch die ‚Zuverlässigkeit‘ geprüft werden?


18 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang