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15. November 2018: Von Tobias Schnell an  Bewertung: +1.00 [1]

Man könnte aber auch einfach akzeptieren, dass genau die gleiche Regelung schon seit mehr als 60 Jahren für den (Auto-)Führerschein existiert

Einen Auto-Führerschein kann man nicht erwerben, so lange ein Strafverfahren gegen einen anhängig ist bzw. die Fahrerlaubnis wird ausgesetzt, wenn man schon einen Führerschein besitzt? Ernsthaft?

15. November 2018: Von  an Tobias Schnell

Einen Auto-Führerschein kann man nicht erwerben, so lange ein Strafverfahren gegen einen anhängig ist bzw. die Fahrerlaubnis wird ausgesetzt, wenn man schon einen Führerschein besitzt? Ernsthaft

Einen Führerschein nicht erwerben? Natürlich! Guckst Du z.B. hier.

Eine bestehende Fahrerlaubnis (vorläufig) entziehen ist auch schon während des Ermittlungsverfahrens möglich - allerdings muss das ein Richter machen (§111a StPO).
Eine bestehende ZÜP wird ja aber auch nicht ungültig, wenn ein Starfverfahren begonnen wird...

15. November 2018: Von Tobias Schnell an 

Einen Führerschein nicht erwerben? Natürlich! Guckst Du z.B. hier.

Na das ist aber nun schon ein sehr spezieller Fall: Führerschein wurde wegen eines Verkehrsdelikts entzogen und dann (nach Ablauf der Frist) die Neuausstellung verweigert, da schon wieder ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis lief.

Da zu schreiben "Natürlich darf man bei einem laufenden Strafverfahren keinen Führerschein erwerben" ist doch schon sehr reißerisch.

Eine bestehende ZÜP wird ja aber auch nicht ungültig, wenn ein Starfverfahren begonnen wird...

Wenn sie aber während des Verfahrens abläuft, wird sie evtl. nicht verlängert.


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