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15. November 2018: Von Tobias Schnell an 

Einen Führerschein nicht erwerben? Natürlich! Guckst Du z.B. hier.

Na das ist aber nun schon ein sehr spezieller Fall: Führerschein wurde wegen eines Verkehrsdelikts entzogen und dann (nach Ablauf der Frist) die Neuausstellung verweigert, da schon wieder ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis lief.

Da zu schreiben "Natürlich darf man bei einem laufenden Strafverfahren keinen Führerschein erwerben" ist doch schon sehr reißerisch.

Eine bestehende ZÜP wird ja aber auch nicht ungültig, wenn ein Starfverfahren begonnen wird...

Wenn sie aber während des Verfahrens abläuft, wird sie evtl. nicht verlängert.


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