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28. September 2018: Von Thorsten Wolfshohl an ch ess Bewertung: +3.00 [3]

Wieso nehmen wir das hin?

Eine zugegeben sehr kurze Recherche im Netz ergibt das Freiheitsberaubung wie folgt definiert werden kann:

Der § 239 I StGB schützt die Fortbewegungsfreiheit und ist als Dauerdelikt anzusehen. Es muss also ein Eingriff vorliegen, der dazu führt, dass der Person die Möglichkeit genommen wird nach seinem Willen sich frei fortzubewegen. ... Auch unzumutbare Alternativmöglichkeiten zum Verlassen des Ortes fallen hierunter. Somit wird das Selbstbestimmungsrecht der Person geschützt.

Durch die ED-R über Köln schränkt mich die Bundesrepublik Deutschland massiv in meiner Bewegungs-Freiheit ein.

Das Flugzeug ist das Transportmittel meiner Wahl und ich werde gezwungen auf Auto oder Zug umzusteigen.

Noch dazu sehe ich keine Verhältnismäßigkeit dieser VFR-Luftraumsperrung:

Weder wird der Kölner Ring für Autos noch der Rhein für Schiffe gesperrt.

Drohnen (und damit potentielle Bombenträger) sind zwar verboten aber realistisch schon längst im Kölner Stadtgebiet und damit ist das Verbot lächerlich.

Also nochmal: Warum lassen wir uns das bieten?

Ist unsere Angst vor einer negativen Reaktion so groß? Wir als Flieger sind ja bekanntlich von A(CAM) bis Z(ÜP) angreifbar.

Oder haben wir schon Angst vor der Angst?


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