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11. April 2016: Von Ulrich V. an Mich.ael Brün.ing

"Denn ein UL ist ein Luftsportgerät und zählt aus Sicht der EASA nicht zu den Flugzeugen"

Interessanterweise bezeichnet die EASA das vermeintliche Sportgerät sogar als Flugzeug und hat vermutlich nicht einmal etwas gegen eine Stundenanrechnung. Die eigentlichen Schwierigkeiten sind wohl mehr lokaler Natur! Man vergleiche in EU-VO 216-2008 das UL mit dem Experimental!

Für die MTOW-Erhöhung des ULs muss aber erst die EASA den Freiraum schaffen und dieser Freiraum muss dann wieder landesspezifisch und europaweit völlig inkompatibel ausgefüllt werden. Bleibt die Frage, ob es für alle Beteiligten nicht einfacher ist, wenn die EASA das UL assimiliert und daraus ein realistisches und funktionierendes LSA/VLA macht!


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