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13. Oktober 2014: Von Adam Trzcinski an Thore L.
Als Nebenfrage zu der höchst interessanten Diskussion zum Vorflugrecht.

Sinn und Zweck des Luftraum F(HX) war bisher doch das erhöhte VFR-Sichtminimum und der Wunsch der DFS IFR/IFR separiert zu halten, im deutschen Konstrukt F(HX) nunmal über die Sonderlocke: Immer nur ein IFRler im Luftraum F(HX). Bedeutet das nun, dass mit SERA und Einführung von IFR in Luftraum G/RMZ die DFS davon ablassen wir und in Zukunft auch mehrere IFR Anflüge zu selben Zeit stattfinden können, ohne das der 2./3./4. (wie unwahrscheinlich auch eine solche Masse an IFR Anflügen sein mag) im Holding darauf warten müssen, dass der erste gelandet ist?

EDIT: Ich war wohl ne Minute zu langsam, der nächste Beitrag beantwortet meine Frage scheinbar.
13. Oktober 2014: Von Ursus Saxum-is an Thore L.
Das bedeutet, dass Du der einzige IFR Verkehr auf dem ILS bist und bleibst, bis Du den Anflug für beendet erklärst. Kommt noch wer und will das ILS haben, dreht er erstmal Schleifchen am Himmel.

Neeee, das war bei F(HX) so, ab dann können da auch die Perlen auf der ILS Schnur reinkommen - wie bei kontrollierten Plätzen, nur eben ohne Tower.
13. Oktober 2014: Von Stefan K. an Stefan K.
Außerdem hat das immer noch nichts mit Ausweichregeln zu tun...... egal ob VFR, IFR, Luftraum E oder G.....
13. Oktober 2014: Von Lutz D. an Stefan K.

Außerdem hat das immer noch nichts mit Ausweichregeln zu tun...... egal ob VFR, IFR, Luftraum E oder G.....

Das ist der einzige Punkt, dem ich uneingeschränkt zustimmen kann.

13. Oktober 2014: Von Stefan K. an Lutz D.
Die Antworten kommen hier immer etwas durcheinander..... natürlich wird der Pilot auf dem ILS dir ausweichen, solange er dich sieht.... hatte ich aber auch schon geschrieben, weil man laut LuftVo nicht auf sein Recht pochen kann..... sollte es allerdings zu einer Kollision kommen, wird es privatrechtlich mit Sicherheit zu einem höheren Schuldanteil zulasten deiner Person kommen....aber das kennt man auch im Straßenverkehr....es gibt kaum noch eine hunderprozentige Schuld bei einem Rechts vor Links Unfall.....
13. Oktober 2014: Von Stefan K. an Ursus Saxum-is
Eine Regelung dazu kenne ich noch nicht.... hast du schon etwas schriftliches zu der Anzahl LFZ .....
13. Oktober 2014: Von Lutz D. an Stefan K.

sollte es allerdings zu einer Kollision kommen, wird es privatrechtlich mit Sicherheit zu einem höheren Schuldanteil zulasten deiner Person kommen....

Ok, dann erklär mir jetzt noch mal bitte, warum. Das habe ich nämlich immer noch nicht verstanden.

13. Oktober 2014: Von Stefan K. an Lutz D.
Weil das LFZ im Landeanflug auf dem Final Approach flog...... §13(4)

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe..... dehalb ist es sinnvoll eine Freq. zu benutzen, oder im Fall ohne Funk besondere Vorsicht auf der verlängerten Pistenachse walten zu lassen.
13. Oktober 2014: Von Flieger Max Loitfelder an Thore L. Bewertung: +1.00 [2]
Ich habe das Gefühl, Du verrennst Dich da etwas mit der Definition "Platzrunde" vs. IFR.

BTW, die Mär vom Flieger, der auf dem 15NM final schön Vorrang hat ist ja auch nicht richtig:
Vorrang bedingt auch ein zeitliches und/oder örtliches Naheverhältnis: Genausowenig wie ich im Auto eine Vollbremsung hinlegen muss für einen von rechts kommenden Radfahrer, der noch 500m von der Kreuzung entfernt ist, werte ich es als "Vorrang erzwingen" wenn ich auf dem 15NM final am ILS bin und ein VFR-Verkehr in den Endanflug dreht der bis zu meiner Landung überhaupt kein Faktor mehr ist.
13. Oktober 2014: Von Stefan K. an Flieger Max Loitfelder
Meine Rede...... seit Stunden.....
Es gibt nun einmal diese Vorschrift.....es gibt die Definition, was und wann ein Endanflug ist....
Würde Vorschlagen, das dies mal ein Thema im Heftchen ist mit Hilfe eines Rechtsanwaltes. Bis dahin können wir uns gerne mit dem eigentlichen Thema beschäftigen.
13. Oktober 2014: Von Adam Trzcinski an Stefan K.
Ich würde die Antwort von Max eventuell nochmal lesen, denn er möchte eher zum Ausdruck bringen, dass ER kein Vorflugrecht ableitet, wenn er auf einem 15nm Final wäre und ein VFRler in den Quer- und Endanflug dreht, der für ihn allerdings kein Faktor mehr sein wird, wenn er im kurzen Endanflug ist, bzw die Landung vollziehen möchte. Das entspricht eher Thore's Argumentation als deiner, falls ich das richtig lese.
13. Oktober 2014: Von Lutz D. an Stefan K. Bewertung: +3.00 [3]

Und woher weiß ich, dass der andere im Anflug auf Allendorf ist?

Und woher weiß er, dass ich nicht im Anflug auf Magdeburg Schönstadt bin?

Und wenn ich um langen Endteil auf Magdeburg wäre, müsste er dann ausweichen?

Und wenn ich ihm nicht 12nm östlich, sondern 12,1nm östlich, also vor dem FAF begegne, habe ich dann in Deiner Logik Vorflugrecht?

Und muss ich mir jetzt alle FAF's in die VFR-Karten einzeichnen?

Und benötige ich Kartenmaterial zu Punkten, die ich in 12nm Abstand passiere?

Und wie lange ist die von Dir genannte Verlängerung der Piste für einen cross-country Flug zu berücksichtigen?

Und bis in welche Höhe?

Und ist Dir bewusst, dass in keinem anderen mir fliegerisch bekannten Land der Welt, diese Regel so ausgelegt wird? Und was macht Ihr, wenn SERA in Kraft tritt und die Vorschriften von SERA 3210 direkt für alle Luftraumnutzer gültig werden, in allen Ländern der EU, für alle Luftfahrtnutzer und diese Regel Vorrang hat vor allen nationalen AIP's, LuftVO's, internen Betriebsanweisungen der DFS oder einer NfL?

Und wenn dann die britischen Piloten oder belgischen Piloten dann rüberfliegen zu einem RMZ Platz - woher zum Teufel sollen die wissen, dass die DFS der Auffassung ist, SERA 3210 4) und 4)i) bedeute, dass man 12nm von einem Flugplatz in 5000ft in Luftraum E eine von links kommende Cessna eindeutig als anfliegenden IFR-Verkehr identifizieren können muss, um zu wissen, wer Vorflugrecht hat?

Mit Verlaub, das ist absurd.

13. Oktober 2014: Von Thore L. an Stefan K. Bewertung: +2.00 [2]
>>Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Altes Ammenmärchen. Natürlich schützt Unwissenheit vor Strafe, weil selbst zur Fahrlässigkeit gehört ein Schuldhorizont. Man muss schon wissen, oder zumindest wissen müssen, dass man etwas macht, was strafbewehrt ist. Anderenfalls fehlt es am Vorsatz bzw. auch der Fahrlässigkeit, eine Strafe ist damit ausgeschlossen.

Wie jetzt ein Flieger, der sich in einem Traffickonflikt von links befindet, rausfinden soll, ob der Andere jetzt zuerst durch darf (weil auf ILS in E oder G), oder nicht (weil halt grade nicht auf dem ILS), ist mir unerklärlich. Dazu ist die Definition "Endanflug", auf die sich das Mantra §13 LuftVO bezieht, nicht einem IFR Approach entnommen, sondern der Platzrunde. Dafür spricht alles und nichts spricht dagegen.

Es gibt haufenweise gute Gründe, dass ein ILS auf einen unkontrollierten Platz keinerlei Vorflugrechte impliziert, und eigentlich keinen wirklichen, dass dem doch so sei, ausser man bastelt sich einen Endanflug schon in 12NM Entfernung in Luftraum E oder G unter Ausserkraftsetzung der Ausweichflugregeln ohne Gesetzesgrundlage.


13. Oktober 2014: Von Stefan K. an Adam Trzcinski
Genau das schreibe ich hier seit gestern....... Vorflugrecht ist nicht "als erster Landerecht".... wenn eine C152 mit siebzig Knoten auf dem 10 Meilen Final ist...können die in der Platzrunde noch zwanzig Touch and Go´s fliegen.... :-)))
13. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
Thore....... Lothar hat es noch einmal geschrieben..... absolut korrekt....

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