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3. April 2014: Von Peter Luthaus an Philipp Tiemann
Ich habe mir noch keine Gedanken gemacht, was ins Logbuch einzutragen ist (Betrifft mich als FI eigentlich nicht). Also müssen wir die Verordnung befragen.

FCL.050 "Der Pilot muss verlässliche detaillierte Aufzeichnungen über alle durchgeführten Flüge in der Form und Weise führen, die von der zuständigen Behörde festgelegt wurde.":

Also MÜSSEN alle Flüge als Pilot, nicht nur als PIC, aufgezeichnet werden. Wie, legt die zuständige Behörde fest, also müsste man sie in diesem Fall eines nicht unbedingt benötigten Piloten fragen.

Die AMCs geben folgendes her:

AMC1 FCL.050 (a) (4) "details on pilot function, namely PIC, including solo, SPIC and PICUS time, co-pilot, dual, FI or FE;":

Jetzt ist die Tätigkeit eines zweiten Piloten bei einem Flug, bei dem ein Besatzungsmitglied ausreichend gewesen wäre nichts von den aufgelisteten Tätigkeiten. Also gibt es keine spezielle Tätigkeit, deren Zeit zu addieren ist. Aber rein nach Verordnungslage spricht eigentlich nichts dagegen, die Zeit zumindest als Gesamtflugzeit zu loggen, natürlich nicht als PIC und auch nicht als Co-Pilot (Co-Pilot geht nur, wenn in der MINDESTBESATZUNG gefordert, AMC1 FCL.050 (b) (2)).

Was das bedeutet in Bezug auf die 6 Flugstunden die nicht als PIC zur Verlängerung geflogen werden müssen traue ich mich jetzt nicht zu interpretieren. Laut Verordnung würden die als reine Gesamtflugzeit nämlich zählen. Die Behörden erkennen sie nur deswegen nicht an, weil keine Tätigkeit gemäß AMC1 FCL.050 (a) (4) verrichtet wird.
3. April 2014: Von Philipp Tiemann an Peter Luthaus
Ich verstehe die genannte Auflistung der Tätigkeitsarten in FCL eigentlich als umfassend und erschöpfend.

In jedem Fall halte ich das Statement des LVB für mehr als gewagt. Ungut vor allem, wenn die Auffassung eines Landesluftsportverbands diametral anders als die ist, die die dortige Behörde inkl. BMVI vertritt...
3. April 2014: Von Peter Luthaus an Philipp Tiemann
Ich finde das Statement gar nicht gewagt, nur die korrekte Auslegung der EASA und nationalen Verordnungen. Eine Besatzung in einem Single-Pilot Flugzeug kann aus zwei PPLern bestehen, warum denn auch nicht. Lediglich das Aufschreiben der Zeit des Nicht-PIC ist zumindest fraglich.
4. April 2014: Von Hubert Eckl an Jan Friso Roozen
@Friso, Ich weiss es nicht mehr genau. Es ist zu lange her. Wir saßen beisammen in größerer Runde in Schaffen Diest und da erzählte der Kumpel, noch zu Zeiten der ICAO (!) Lizenz, daß er eine Einweisung mit Lehrer machen musste. Vielleicht war das auch ein Requirement der Versicherunng.. ER erzählte jedenfalls, daß der Lehrer in der Tiger vorne saß und rauskuckte..

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