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Mach' mal ne Seite mit Kfz-Kennzeichen, die vorm Puff parken. Die Kfz-Kennzeichen sind auch nciht öffentlich einsehbar. Also alles okay, oder? Sobald man die ID randomisiert/anonymisiert vergeben darf, ist das Argument vom Tisch. Weder ATC noch Kollisionswarnung benötigen das Kennzeichen in der Ausstrahlung. Datensparsamkeit ist ein unterschätzter Weg zum Datenschutz. | ||||||
Wenn das alles so glasklar ist… Wo sind die Kläger? Ist Flightradar24 doch in der EU beheimatet…. Und ich denke ATC braucht schon deine Registrierung, wie soll er dich sonst im Bedarfsfall rufen? Unbekannterweise M-ALTE? | ||||||
Wo ist denn die frei verfügbare Schnittstelle, um vom Kennzeichen auf den Pilot/Halter zu kommen? Nur weil du auf Flightradar das Kennzeichen siehst (was man übrigens auf der Webseite auf Wunsch unterbinden kann), hast du keine personenbezogenen Daten vorliegen. Bei ADSBEXCHANGE kann man sein Kennzeichen nicht austragen. Außerdem ist der Flugweg auf Flightradar dennoch nachzuvollziehen und das Flugzeug ist in der Datenbank auffindbar. Wenn dann noch bei Jetphotos scharf geschossene Bilder vom Pilot bei Start und Landung gemacht werden, Kennzeichen, Baujahr und Seriennummer des Flugzeuges veröffentlicht werden und beides ungefragt veröffentlicht und verlinkt wird, geht es nach meinem Dafürhalten zu weit was den Missbrauch des Datenschutzes angeht! | ||||||
Man muss hier schon genau und ehrlich sein: - Prinzipiell hast Du Recht - Die erste Frage ist, was eine "Datenmenge" in Deinem Sinne ist. So gibt es z.B. viele gute Gründe, dass Daten über N-reg Flugzeuge grundsätzlich nicht unter die DSGVO fallen, weil sie in allen relevanten Fällen einem Trust gehören und keiner Privatperson. - Alleine die freiwillige/selbstbestimmte Veröffentlichung eines Personenbezuges auf sozialen Medien durch einzelne Personen macht aus einem Datum noch kein Personenbezogenes. Eine reine Liste aller aktuell gültigen Mitgliedsnummern meines Fittnesstudios ohne Namen/andere Erkennungsmerkmale sind keine personenbezogenen Daten, auch wenn ich selber in der Vergangenheit meinen ein Bild meines Mitgliedsausweises mit Nummer bei FB gepostet habe. - Für Flugzeugkennungen gibt es so weit ich sehe noch kein Urteil, dass diese Frage klärt. Es wird zwar in Foren) immer wieder der Vergleich mit KfZ-Kennzeichen angeführt. Allerdings gibt es auch signifikante Unterschiede: So parkt ein KfZ typischerweise vor dem privaten Wohnhaus des Eigentümers, womit ein Bezug zur Person auch ohne dessen Mitwirkung herstellbar ist. Und dann stellt sich natürlich immer die Frage des anwendbaren Rechts und wer eigentlich der Verletzer nach DSGVO ist - der Betreiber der Datenplattform wird in der Regel im Ausland sitzen. Da ist schon schwer, dem beizukommen (es gibt viele Geschichten über die Interaktion z.B. mit dem schwedischen Datenschutzbeauftragten). | ||||||
Ehefrauen und Finanzämter kennen das Kennzeichen. Wenn ich am Flugplatz sehe in welches Flugzeug jemand einsteigt, weis ich das auch. Da braucht es keine Fotos im Internet. Ich habe auch schon Spotter aus der Halle geschmissen, die Fotos von unseren Luftfahrzeugen gemacht und im Internet mit genausten Informationen, zu welcher Firma es gehört, veröffentlicht haben. Wenn irgendwo ein Hallentor auch nur einen Spalt aufsteht, Latschen die doet rein. Die Unterlassen das erst, wenn das erste Schreiben vom Anwalt bei denen angekommen ist. | ||||||
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