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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. Oktober 2018: Von Markus Doerr an  Bewertung: +2.00 [2]

Gehe doch in EAD basic von Eurocontrol:

2.1 Starten und Landen

An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslande- platz Schönhagen dürfen nur nach PPR (Vorabgenehmigung geplanter IFR- Flüge) erfolgen.

Anflüge nach Instrumentenflugregeln aus Richtung Westen (Landerichtung 07) sind nicht gestattet. Abflüge nach Instrumentenflugregeln in Richtung We- sten (Startrichtung 25) sind nur gestattet, wenn dabei das SPA - Gebiet Nuthe- Nieplitz-Niederung nicht in Höhen unter 600 m (2000 ft) über Grund (AGL) überflogen werden muss. Ausgenommen sind Notfälle. Das Überfliegen der in der Umgebung des Flugplatzes liegenden Ortschaften ist möglichst zu vermei- den.

Die Durchführung von IFR - Schulflügen (Training von IFR - An- und Abflügen) am Verkehrslandeplatz Schönhagen ist nicht gestattet.

https://www.ead.eurocontrol.int/eadbasic/pamslight-F76E22D1D105673D39AFDB93BA4639E9/OODUMTUY4LXFU/EN/AIP/AD/ED_AD_2_EDAZ_en_2018-10-11.pdf


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