Hier wohl die Erklärung warum dem Motorflieger der Einflug in den Segelflugsektor verwehrt wurde:
Wenn man den Kommentar des Lotsen genauer liest, dann sieht man darin auch die Erklärung. Während der Aktivzeit des Segelflugsektors gibt er an alle anfliegenden airliner late decent durch. D. h. der Segelflugsektor befindet sich im Anflugbereich der Großen. Wird der Segelflugsektor nun wieder geschlossen, muß der Lotse sicher sein, daß sich kein VFR Verkehr mehr im Anflugbereich befindet. Kurz vor der Deaktivierung des Segelflugsektors läßt der Lotse also keinen VFR-Verkehr mehr in diesen Sektor rein.
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Denn Auch wenn ich die Diskussion bisher recht Interessant fand, kam Leider nix Konkretes auf die Frage rum. Selbst vom Lotsen nicht!! In der Veröffentlichung zum Aisp. C Frankfurt steht lediglich dieses: Quelle:https://www.daec.de/se/downfiles/2008/Frankfurt.pdf###-MYBR-### Frankfurt Luftraum C 1. Allgemeine Freigaben für Segelflugsektoren Innerhalb des nachstehend beschriebenen Sektors des Luftraums Klasse C Frankfurt sind Segelflüge im Wege von allgemeinen, sektorbezogenen Freigaben der Flugverkehrskontrollstelle Langen gestattet, sofern die Verkehrslage des Flugbetriebs nach Instrumentenflugregeln am Verkehrsflughafen Frankfurt und die Flugsicherungskapazität es zulassen. 1.1 Sektor "Alzey" Seitliche Begrenzung: 494956 N 074145 O - 495047 N 074143 O - 495252 N 074416 O - 494352 N 080902 O - 493946 N 081003 O - 494956 N 074145 O. Vertikale Begrenzung: Von 4500 Fuß über NN bis maximal Flugfläche 65. 2. Koordination von Sektorfreigaben, Nachricht an Segelflugzeugführer, Hörbereitschaft Die Flugleitung des Verkehrslandeplatzes Mainz/Finthen hat die Sektorfreigabe bei der Flugverkehrskontrollstelle Langen einzuholen und diese Segelflugzeugführern zu übermitteln. Die Flugleitung benachrichtigt die Flugverkehrskontrolle, wenn Segelflugbetrieb im betreffenden Sektor beendet ist. Segelflugzeugführer sind innerhalb des Sektors Alzey zur Hörbereitschaft auf der Frequenz der Flugleitung Mainz/Finthen (Mainz Info, Frequenz: 122.925 MHz) verpflichtet, um über eine Deaktivierung unverzüglich informiert zu werden. Bei Deaktivierung des Sektors müssen Segelflugzeugführer diesen spätestens zehn Minuten nach Aufforderung verlassen haben. Segelflugzeugführer können sich über die Sektorfreigabe auch bei LANGEN INFORMATION (119.15 MHz) informieren. 3. Zusatzbestimmung für Flüge von Hängegleitern und Gleitsegeln Die Regelungen in Nr. 1 und 2 gelten auch für Flüge von Hängegleitern und Gleitsegeln, sofern diese Luftsportgeräte mit einem Sprechfunkgerät mit den erforderlichen Frequenzen ausgerüstet sind.
Nun bin ich einfach mal von Ausgegangen, das es wohl noch irgendwo eine Festlegung geben muß den Allgemeinen VFR Verkehr,(von welchem hier keinerlei Rede ist) betreffend. Da ich nirgens etwas finden konnte,dachte ich mir.."kannst ja net alles wissen,frag mal evtl weiß jemand wo das geregelt ist".
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