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Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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15. Juli 2008: Von  an Max Sutter
Hier wohl die Erklärung warum dem Motorflieger der Einflug
in den Segelflugsektor verwehrt wurde:

Wenn man den Kommentar des Lotsen genauer liest, dann sieht
man darin auch die Erklärung. Während der Aktivzeit des Segelflugsektors gibt er an alle anfliegenden airliner late
decent durch. D. h. der Segelflugsektor befindet sich im Anflugbereich der Großen. Wird der Segelflugsektor nun wieder geschlossen, muß der Lotse sicher sein, daß sich kein
VFR Verkehr mehr im Anflugbereich befindet. Kurz vor der
Deaktivierung des Segelflugsektors läßt der Lotse also keinen VFR-Verkehr mehr in diesen Sektor rein.
16. Juli 2008: Von  an 
Bitte Button *zum Anfang der Diskussion Springen*verwenden und dann drüber Nachdenken was die Grundfrage war..

Denn Auch wenn ich die Diskussion bisher recht Interessant fand,
kam Leider nix Konkretes auf die Frage rum.
Selbst vom Lotsen nicht!!
In der Veröffentlichung zum Aisp. C Frankfurt steht lediglich dieses:
Quelle:https://www.daec.de/se/downfiles/2008/Frankfurt.pdf###-MYBR-###
Frankfurt
Luftraum C
1. Allgemeine Freigaben für Segelflugsektoren
Innerhalb des nachstehend beschriebenen Sektors des Luftraums Klasse C Frankfurt sind
Segelflüge im Wege von allgemeinen, sektorbezogenen Freigaben der Flugverkehrskontrollstelle
Langen gestattet, sofern die Verkehrslage des Flugbetriebs nach Instrumentenflugregeln am
Verkehrsflughafen Frankfurt und die Flugsicherungskapazität es zulassen.
1.1 Sektor "Alzey"
Seitliche Begrenzung:
494956 N 074145 O - 495047 N 074143 O - 495252 N 074416 O -
494352 N 080902 O - 493946 N 081003 O - 494956 N 074145 O.
Vertikale Begrenzung:
Von 4500 Fuß über NN bis maximal Flugfläche 65.
2. Koordination von Sektorfreigaben, Nachricht an Segelflugzeugführer, Hörbereitschaft
Die Flugleitung des Verkehrslandeplatzes Mainz/Finthen hat die Sektorfreigabe bei der
Flugverkehrskontrollstelle Langen einzuholen und diese Segelflugzeugführern zu übermitteln.
Die Flugleitung benachrichtigt die Flugverkehrskontrolle, wenn Segelflugbetrieb im betreffenden
Sektor beendet ist.
Segelflugzeugführer sind innerhalb des Sektors Alzey zur Hörbereitschaft auf der Frequenz der
Flugleitung Mainz/Finthen (Mainz Info, Frequenz: 122.925 MHz) verpflichtet, um über eine
Deaktivierung unverzüglich informiert zu werden.
Bei Deaktivierung des Sektors müssen Segelflugzeugführer diesen spätestens zehn Minuten
nach Aufforderung verlassen haben.
Segelflugzeugführer können sich über die Sektorfreigabe auch bei LANGEN INFORMATION
(119.15 MHz) informieren.
3. Zusatzbestimmung für Flüge von Hängegleitern und Gleitsegeln
Die Regelungen in Nr. 1 und 2 gelten auch für Flüge von Hängegleitern und Gleitsegeln, sofern
diese Luftsportgeräte mit einem Sprechfunkgerät mit den erforderlichen Frequenzen ausgerüstet
sind.

Nun bin ich einfach mal von Ausgegangen, das es wohl noch irgendwo eine Festlegung geben muß den Allgemeinen VFR Verkehr,(von welchem hier keinerlei Rede ist) betreffend.
Da ich nirgens etwas finden konnte,dachte ich mir.."kannst ja net alles wissen,frag mal evtl weiß jemand wo das geregelt ist".

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