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10. November 2007: Von RotorHead an Jan Burhardt
Für die Lizenzierung ist nach ICAO-Vertrag ímmer das Land zuständig, in dem das Luftfahrzeug zugelassen (= registriert) ist. D.h., dass beim Fliegen eines N-reg. Flugzeugs, die FAA die Lizenzregeln vorgibt.

Die FAA erlaubt das Fliegen eines N-reg. Flugzeugs auch ohne FAA-Lizenz, solange man eine gültige Lizenz besitzt, die durch den Staat AUSGESTELLT wurde, in dem man fliegt.

D.h. mit in Deutschland AUSGESTELLTER Lizenz darf man in Deutschland ein N-reg. Luftfahrzeug so führen, als sei es ein D-reg. Luftfahrzeug, ohne andere Lizenzen aber NICHT außerhalb Deutschlands. Das hat mit IFR und VFR nichts zu tun.

Auch eine JAR-FCL-Lizenz gilt für N-reg. Luftfahrzeuge nur in dem Land, das die Lizenz AUSGESTELLT hat.

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