So ist es. Man braucht für die "Entlassung" aus dem N-reg. zunächst mal einen sog. FAA DAR. In Europa gibt es nur ganz ganz wenige DARs: die wollen mehrere k für ihre Dienste. Und die aufnehmende NAA kann weißgottwas an dem Flieger finden, was der Zulassung hierzulande entgegen spricht. Nein, so lange man kein exotisches Muster im Auge hat und daher etwas eingeschränkt ist oder solange man nicht ohnehin N-reg bleiben will, braucht man sich keine N-regs. anzuschauen.
Selbst Umregistrierungen innerhalb des EASA-Raums *können* sehr lange dauern und teuer werden, gerade bei so alten Fliegern. Auf der anderen Seite kann man als Deutscher und in Deutschland beheimatet auch recht problemlos eine andere EASA-Reg. beibehalten, ohne dass es dadurch irgendwie komplizierter oder teurer wird.
Doof sind halt erstmal HB-Reg, G-reg. etc., wegen der Einfuhrumsatzsteuerthematik. 40+ Jahre alte G-regs sind außerdem der Erfahrung nach meist morsch, schlecht ausgerüstet und auch sehr schlecht gepflegt. HB-reg. hingegen sind meist eher gut gepflegt.
Und auch so was wie EC-reg. oder I-reg. würde ich nie längerfristig betreiben wollen, weil die eben bürokratisch sind und es dann eben doch zahlreiche Interpretationsspielräume bei den EASA-Regularien (Lufttüchtigkeit) gibt, die gewisse NAAs dann u.U. sehr nachteilhaft für den Halter auslegen. D-reg. gilt alles in allem als der Goldstandard in Europa, ist daher auch am besten wieder zu verkaufen.