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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. März 2019: Von Guido Frey an 

Es gibt keine feste Regel für eine Anzahl Tage, Flüge oder so, ab der ein Flugzeug versteuert werden muss.

So ganz teile ich diese Ansicht nicht:

Gem. § 11 Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung ist spätestens bei einem durchgehenden Verbleib von sechs Monaten von einer dauerhaften Einfuhr auszugehen.

Wie es bei Zeiträumen von weniger als sechs Monaten aussieht, vermag ich nicht zu beurteilen.

29. März 2019: Von  an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]

Richtig! Das ist genau so wie bei der Einkommenssteuer – Du müsstest über 180 Tage pro Jahr Deinen Lebensmittelpunkt in Norwegen haben damit das astrein ist.

Im übrigen widersprichst Du Dir etwas:

.... und möchte es dort stationiert lassen und nur gelegentlich in Deutschland betreiben.

vs:

... Würde eine regelmäßige Rückkehr des Flugzeuges nach Norwegen ausreichen ...?

Was Du eigentlich möchtest, ich rate mal, ist das Flugzeug Norwegisch registriert lassen, um die Steuer zu sparen - aber es in Deutschland betreiben.

Wenn Du es Dir leisten kanst: bezahle die Steuer und registriere sie um. Alles andere ist halbseiden und funktioniert genau bis zum Tag "x".

29. März 2019: Von  an Guido Frey

Stimmt - allerdings sind das 6 Monate am Stueck und nicht in Summe pro Jahr. Da der OP geschrieben hatte, dass der Flieger regelmäßig nach Norwegen fliegt, fand ich das nicht so relevant.


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