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Flugzeugkauf | Einfuhrumsatzsteuer bei Flugzeugkauf in Norwegen  
28. März 2019: Von Christian Weidner 

Hallo,

angenommen ich kaufe in Norwegen ein Flugzeug (von privat für den Privatgebrauch) und möchte es dort stationiert lassen und nur gelegentlich in Deutschland betreiben. Ab welcher Aufenthaltsdauer in D bzw. in der EU müsste ich die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen? Würde eine regelmäßige Rückkehr des Flugzeuges nach Norwegen ausreichen, um das Flugzeug nicht in der EU versteuern zu müssen? Wenn ja, welche Zeiträume gelten?

Danke für Hinweise

29. März 2019: Von Achim H. an Christian Weidner

Wenn es in Norwegen stationiert ist und nur gelegentlich nach Deutschland fliegt, besteht ja kein Problem. Wo der Eigner ansässig/steuerpflichtig ist, sollte keine Rolle stehen.

Wenn das natürlich nur Deine Coverstory ist und das Flugzeug dauerhaft in Deutschland ist, kommt es darauf an, ob Du Glück hast. Der Zoll kontrolliert recht selten. Dann allerdings würde er sich das Bordbuch zeigen lassen und relativ schnell sehen, ob das wirklich ein außerhalb der EU stationiertes Flugzeug ist.

29. März 2019: Von  an Christian Weidner

Es gibt keine feste Regel für eine Anzahl Tage, Flüge oder so, ab der ein Flugzeug versteuert werden muss.

Wichtig ist, dass die zugrunde liegende Idee ist, dass das Flugzeug ausnahmsweise abgabenfrei ist, wenn man es nur vorübergehend ins Unionsgebiet einführt. Das bedeutet unter anderem, dass Du im Zweifellsfall darlegen musst, dass das so ist.

Bei der Frage hilft der gesunde Menschenverstand (und eine verbindliche Auskunft Deines Zollamtes): Wenn der Flieger im der Regel in Norwegen steht und nur für Flüge nach und von Deutschland verwendet wird, dann ist das unkritisch. Auch einzelne Flüge zwischen zwei Zielen im Gemeinschaftsgebiet sind in der Regel unschädlich, wenn es in Summe die Natur einer Urlaubsreise erhalten bleibt.

Andersrum gibt es auch klare Anzeichen dafür, dass die Einfuhr nicht nur vorübergehend ist. Wenn Dein Lebensmittelpunkt in D ist und auch der Flieger hauptsächlich in D steht, dann wird es schwer. Auch, dass der Flieger “regelmäßig nach Norwegen zurück kommt” hilft da nix und ist der Idee nach genau das Gegenteil von vorübergehender Einfuhr. Ein fester Stell- oder gar Hallenplatz in Deutschland wäre auch ein starkes Indiz für nicht vorübergehende Einfuhr.

29. März 2019: Von Guido Frey an 

Es gibt keine feste Regel für eine Anzahl Tage, Flüge oder so, ab der ein Flugzeug versteuert werden muss.

So ganz teile ich diese Ansicht nicht:

Gem. § 11 Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung ist spätestens bei einem durchgehenden Verbleib von sechs Monaten von einer dauerhaften Einfuhr auszugehen.

Wie es bei Zeiträumen von weniger als sechs Monaten aussieht, vermag ich nicht zu beurteilen.

29. März 2019: Von  an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]

Richtig! Das ist genau so wie bei der Einkommenssteuer – Du müsstest über 180 Tage pro Jahr Deinen Lebensmittelpunkt in Norwegen haben damit das astrein ist.

Im übrigen widersprichst Du Dir etwas:

.... und möchte es dort stationiert lassen und nur gelegentlich in Deutschland betreiben.

vs:

... Würde eine regelmäßige Rückkehr des Flugzeuges nach Norwegen ausreichen ...?

Was Du eigentlich möchtest, ich rate mal, ist das Flugzeug Norwegisch registriert lassen, um die Steuer zu sparen - aber es in Deutschland betreiben.

Wenn Du es Dir leisten kanst: bezahle die Steuer und registriere sie um. Alles andere ist halbseiden und funktioniert genau bis zum Tag "x".

29. März 2019: Von  an Guido Frey

Stimmt - allerdings sind das 6 Monate am Stueck und nicht in Summe pro Jahr. Da der OP geschrieben hatte, dass der Flieger regelmäßig nach Norwegen fliegt, fand ich das nicht so relevant.

29. März 2019: Von Andreas KuNovemberZi an Christian Weidner Bewertung: +1.00 [1]

Ich hatte mit der N100L schon meinen (freundlichen, aber genauen) Tax Check, auf dem Vorfeld in EDDH, wenige Wochen nach Einfuhr. Natürlich habe ich mit T1 Form bereits beim ersten Aufschlag in der EU alles ordnungsgemäß deklariert und auch die USt sofort deklariert + bezahlt, so dass der Check OK war.

Der Zoll hat eine Liste mit geprüften Kennzeichen (White List). Auf der stehe ich nun und werde wohl nicht mehr kontrolliert.

29. März 2019: Von Sebastian G____ an Andreas KuNovemberZi

Der Zoll hat eine Liste mit geprüften Kennzeichen (White List). Auf der stehe ich nun und werde wohl nicht mehr kontrolliert.

Das ist aber nur EDDH die kontrollieren alle und haben eine (lokale) Liste.


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