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3. Februar 2019: Von Jan R.oth an B. S.chnappinger Bewertung: +1.00 [1]

Hi Bernd, richtig. §25 a ist für Handel relevant. Wenn dein Unternehmens Zweck ein anderer ist, gibt es aber noch die Möglichkeit der Einlage. Wenn Du z. B. Dein Flugzeug als Privateinlage einbringst, kannst Du es privat auch wieder auslösen. Hier fällt in diesem Fall keine erneute USt. an.

LG Jan

3. Februar 2019: Von B. S.chnappinger an Jan R.oth

Ja, das ist eine weitere Möglichkeit - stimmt und wurde weiter oben schon von Dir korrekt beschrieben.


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