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15. Oktober 2016: Von Wolfgang Lamminger an Aristidis Sissios

Ich habe in Erinnerung gelernt zu haben, die Piste für die Landung sollte >=die errechnete Gesamtlandestrecke (50ft) aus dem Handbook. Wenn man nur die ground rolls berücksichtigen sollten, dann könnten die 737s und co's in Augsburg operieren.

hmmm... vermutlich ein Ergebnis dessen, IFR- und VFR-Paramter zu vermischen...

Für Pisten, die für Instrumentenanflüge geeignet sind, ist der Aufsetzpunkt, d. h. der Punkt auf den Gleitpfad und optische Anflughilfen (PAPI, ...) zielen, um 1.000 ft (300 m) hinter der Pistenschwelle versetzt.

Somit ergibt sich bei einem (Standard) 3 ° Anflugwinkel eine Höhe von rund 50ft über der Schwelle.

Dies gilt aber nur für IFR-Pisten und -Anflüge.

VFR "sehe" ich ja wo ich hinfliege (VFR eben), und da ist das Ziel, an der Schwelle aufzusetzen.

Nun gibt es an vielen Flugplätzen ja auch versetzte Schwellen, um entsprechenden Hindernissituationen Rechnung zu tragen und ein Aufsetzen "auf der Schwelle" zu ermöglichen und andererseits dem Piloten damit einen Anflugwinkel über das Hindernis zu ermöglichen, ohne ihn in Schwierigkeiten zu bringen ;-)

Hier ein Beispiel - ohne versetzte Schwelle - wo 50 ft über der Schwelle absolut unbrauchbar wäre ;-)

https://youtu.be/3FrYGqaW94o


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