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7. Mai 2015: Von Achim H. an René Schneider
Dafür dürfen jetzt alle Eigner dort ihre Motoren, Propeller oder Governor bei TBO (auch kalendarische) überholen lassen. Deutlich teurer als eine SID Inspektion.

Um das noch richtig zu stellen: in der Schweiz darf man als privater Halter die Kalender-TBO des Motors beliebig überschreiten. Bei der Laufzeit-TBO sind 10% nach Antrag möglich.

Allerdings würde ich die Schweiz sicherlich nicht als attraktives Land zum Ausflaggen bezeichnen.
7. Mai 2015: Von Viktor Molnar an Achim H.
Wenn ich mich recht erinnere: Ist die TBO von einem Teil abgelaufen, bekommt man das Flugzeug bei Umschreibung aus dem Ausland in die Schweiz nicht eher zugelassen, als die Überholung erfolgt ist.

Vic
7. Mai 2015: Von  an Viktor Molnar
Ist es nicht sogar so, dass generell bei jeder Umregistrierung kein "on condition" möglich ist, unabhängig vom Land?
7. Mai 2015: Von Achim H. an 
Nö, das ist nicht so. Sonst würden die Leute ja nicht reihenweise nach UK und USA ausflaggen... Regelt jedes Land für sich selbst.
7. Mai 2015: Von Justus SJ an Achim H.
Die Schweiz ist auch kalendarisch limitiert. Zahl weiß ich gerade nicht,meine aber 100% auf die Jahre, dann muss z.b der Motor überholt werden.

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