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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. Januar 2015: Von René Schneider an Andreas Ruth
Eigentlich geht sowas schriftlich per Brief. Und ja, man bekommt auch als normalsterblicher Bürger Auskunft.
Erwähne doch einfach in einem kurzen Satz, dass du beabsichtigst das Flugzeug zu kaufen. Antwort gibt es dann i.d.R. innerhalb einer Woche, ebenfalls schriftlich als Brief. Telefonisch habe ich es noch nicht probiert.

Eintragungsschein: Nein, davon kannst du nicht ausgehen. Pfandrechte werden nicht im Eintragungsschein geführt.

Grüße,

René
28. Januar 2015: Von Fliegerfreund Uwe an René Schneider

0531 4882063

Kurz und knackig einfach nachfragen

29. Januar 2015: Von René Schneider an Fliegerfreund Uwe
Je nach Situation (Kaufpreis, Verkäufer, usw.) wäre mir eine schriftliche Bestätigung mit einem Datum später als der Kaufvertrag trotzdem lieber ;-)

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