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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. Juli 2014: Von Lutz D. an Albert Neumann

Hallo Albert,

man kann Thore nur beipflichten - vieles liegt im Ermessen der Zollbehörden (u.a., die Abgabe einer Zollerklärung bei einer anderen Zollbehörde als der, bei der die Waren gestellt wurden, wie es im amtsdeutsch heißt) - Du kannst aber in Teufels Küche kommen, wenn es dabei zu Fehlern auf Seiten der kooperierenden Zollbehörden kommt, z.B. Einreise in UK, Zwischenlandung in F, weiter nach D und da zum Zoll.

Die Zollhöhe ist ja in allen Ländern der EU gleich (noch immer 0%, richtig?), insofern würde ich persönlich auch den port of entry nehmen, und dort die Gestellung vorher ankündigen (der Zoll sollte ja auch da sein und geöffnet haben).

Viele gute Informationen findest Du hier:

https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/procedural_aspects/general/declaration/index_de.htm

Das Überschreiten einer Grenze allein kann durch den Zoll als Zollerklärung ausgelegt werden (also, als "nichts zu verzollen").

Viel Spaß!


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