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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. März 2011: Von Frantisek KUBIK an Frank Naumann
Hierzu kommen noch Vibration, die den heise Faden killen kann.
Ich schalte Lichter egal welche an nur wenn es notwendig ist. Schon wegen der Batterie finde ich unsinnig vom Anlassen noch die Batt. mit Strobe zu belasten, obwohl manchmal in Checkliste vorgeschrieben (bei Lufthansa abgeschrieben?)
Frantisek
1. März 2011: Von Jens-Albert Schenk an Frantisek KUBIK
Vor dem Anlassen hat das Einschalten des Beacon Lights die Aufgabe, Personen außerhalb des Cockpits auf den bevorstehenden Anlassvorgang des Triebwerks hinzuweisen. Hat also eine Warnfunktion. Das Strobe Light dient bei Flugzeugen ohne rotem Beacon als Ersatz und steht dort meistens auch in den Hersteller SOPs. Hat nix mit Abschreiben bei der Lufthansa zu tun, sondern mit Sicherheit. Und diese möchte ich nicht mit dem Preis eines Leuchtmittels vergleichen müssen. Und btw, ist der (Personen)Schaden erstmal da, wird jede Versicherung als erstes prüfen, ob Sie Ihr Flugzeug gemäß den veröffentlichten Procedures des Herstellers betrieben haben.
1. März 2011: Von  an Jens-Albert Schenk
Dem ist nichts hinzuzufügen. So habe ich es auch gelernt. Sobald was blinkt oder blitzt muss man bei Flugzeugen aufpassen...
1. März 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Absolut. Laufender Motor ohne beacon/strobes geht gar nicht.
12. März 2011: Von Oliver Döring an Stefan Kondorffer
§17 Abs. 2 LuftVO: "Das Zusammenstoß-Warnlicht nach § 3 der Anlage 1 ist von in Betrieb befindlichen Luftfahrzeugen am Tage und in der Nacht zu führen. Das Luftfahrt-Bundesamt kann Ausnahmen zulassen."

Ist eindeutig, da gibt es keinen Spielraum bei der Auslegung. Das ACL wird vor dem Anlassen eingeschaltet und bleibt bis zum Stillstand des Triebwerks an.

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