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15. Mai 2009: Von  an 
ja - zu wann hat denn die allianz gekündigt? zum vertragsjahresende?

die jungs verdienen halt durch geldeinnehmen...nicht durch zahlen...

nebbich...erinnere ich mich an einen hebräischen witz:

geht isaak mit mordejai, beides mosaische versicherungsagenten, an einer katholischen kirche vorbei. sacht isaak zu mordejai: nebbich...laassemeruns daufen? mordejai: bisde meschugge..ich daufen? nebbich - kannstja dugehen und berichten. also geht isaak in die kirche, dauert lange....kommt isaak nach 2 stunden schwitzend, abgekämpft und müde aus der kirche und strahlt. fracht mordejai: nebbich - was kukst? hast dich konvertieren lassen, warum bist so abgekämpft, stinkst nach schweiß und bist müd - ist die taufe so anstrengend - hat dich der pope getauft??? sacht isaak - nixda, nix getauft - versichert habe ich ihn!

was lernen wir daraus?

mfg
ingo fuhrmeister
15. Mai 2009: Von  an 
Nein, Sie hat mir zum 11.06.09 gekündigt. Will aber die Prämie bis Ende Nov 2009 behalten. Also rund 6 Monate keine leistung bringen aber voll kassieren.

Im Übrigen weiss ich von anderen Hagelgeschädigten, das die das "Gutachten" der Versichterung akzeptiert haben. Ich vermute in diesem Fall stark, das es unter dem wirklichen Schaden war.

Dieser Artikel ist eine Info und Warnung an alle. Nicht klein beigeben und "Gutachter" der Versicherung nicht akzeptieren.

Bei mir hat es sich wirklich gelohnt, ahrtnäckig zu bleiben.
15. Mai 2009: Von Max Sutter an 
zum 11.06.09 gekündigt. Will aber die Prämie bis Ende Nov 2009 behalten

Hat sie denn schon begründet, aus welchem absurden und durch keine Versicherungslogik gedecktem Grund sie das will? Schmerzensgeld, weil sie hat bezahlen müssen? Solidaritätszuschlag? Bei Maddox verzockt?
15. Mai 2009: Von M Schnell an Max Sutter
nee warscheinlich muß der Sachbearbeiter das selber zahlen und ist grad net flüssig ;-)
15. Mai 2009: Von Bernhard Tenzler an 
haben Sie Ihren Vertrag direkt mit der Versicherung geschlossen oder über einen Makler? Rechtlich macht das zwar keinen Unterschied aber in der Praxis vielleicht doch.
15. Mai 2009: Von  an Bernhard Tenzler
Es war ein Makler. Der weiß noch nichts von seinem "Glück", das ich mir sowas nicht einfach gefallen lasse. Ehrlich gesagt, ist dieser Makler eine "Träne". Ich habe ihm schon vor über 6 Monaten gesagt, das letzte Mal Anfang Mai 09, dass ich Angebote von anderen Versicheren möchte. Bis jetzt habe ich nichts vorliegen. Hat sich aber ggf. erübrigt. Ich will den Flieger verkaufen und habe ihn hier und da schon Online (auch PuF) und es "bimmelt" wie blöd das Telefon. Ich denke, der geht bis 11.06.09 weg. Solange läuft noch die Deckungszusage.

Auf zu neuen Taten bzw. Flugzeugen...
20. Mai 2009: Von Michael Brüning an 
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurde von der Versicherung letztlich der Totalschaden reguliert. Somit ist es ganz logisch, dass es keine Deckung mehr gibt. Aus Sicht der Versicherung ist der Flieger nun nichts mehr wert. Mich wundert allerdings, dass Sie das Flugzeug noch besitzen und verkaufen können. Normalerweise sollte nach Bezahlen des Zeitwertes das Eigentum am Schadensobjekt an die Versicherung übergehen.

Wenn Sie natürlich einen Vergleich geschlossen haben, der Ihnen bei einer geringeren Regulierungssumme immerhin das Eigentum beibehält, dann macht der Entzug der Deckung ebenfalls Sinn, denn - wie gesagt - aus Sicht der Versicherung ist das Flugzeug wertlos.

Der Einbehalt der kompletten Prämie ist somit logisch, denn der Vertrag wird bis zum regulären Laufzeitende der Kündigung erfüllt. Der Entzug der Deckung (mangels Flugzeugwert) dürfte, unter Annahme eines Vergleichs zum Eigentumsbehalt, dann ohnehin Bestandteil der Einigung für die Regulierung gewesen sein.
20. Mai 2009: Von Max Sutter an Michael Brüning
Hört sich alles logisch an, aber z.B. in der Kfz-Versicherung läuft es meines Wissens anders. Versicherungsende ist da die Abmeldung oder Verkauf des Fahrzeugs und nicht ein firktives späteres Versicherungsende. Wo dank Totalschadens nichts Versicherbares mehr vorhanden ist, wird auch keine Prämie mehr geschuldet bzw. verrechnet.
21. Mai 2009: Von  an Max Sutter
Der Flieger hat einen Restwert und wurde für lufttauglich erklärt. Daher sind Ihre Ausführungen in die falsche Richtungen gegangen. Mir wurde auch der Restwert von der Auszahlung abgezogen, so das sehr wohl ein Versicherungswert besteht. Es geht aber auch um die Haftpflicht. Die Versicherung will Geld für eine Leistung, die sie nicht erbringt. Das ist u.a. das, was mich ärgert, aber das wird sich noch zeigen, ob die Allianz damit durch kommt. Ich bin da sehr optimistisch.
21. Mai 2009: Von Max Sutter an 
Ja jetzt nur zu meinem Verständnis: Wurde der Flieger denn nach dem Schaden abgemeldet, oder wagen Sie sich mit dessen Beulodynamik noch in die Luft? Ich weiß nur, dass bei der Mirage III S die Flügel Kugel-gestrahlt und so auf ihre Form gebracht wurden. Sie hat damit immerhin noch Mach 2 geschafft. Bei Ihrem Flugzeug dürfte das Schadensbild aber etwas gröber sein.
21. Mai 2009: Von  an Max Sutter
Sie überschätzen den Hagelschaden. Das Flugzeug hat einen wirtschaftlichen Totalschaden, keinen technischen. Der Flieger war zu keiner Zeit luftuntauglich, der Hagelschaden (gering) fand auch am Boden und nicht in der Luft statt. Hatte ich weiter am Anfang des Themas beschrieben. Daher bestand kein Grund, den Flieger abzumelden.

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