Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
2005,11,09,15,3201477
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

  46 Beiträge Seite 2 von 2

 1 2 

19. Dezember 2005: Von  an Stefan Jaudas
Stefan Jaudas & Markus Engelmoser,

Es würde mich schon interessieren, wie viele Flüge gegen Entgelt und mit Passagieren der Schönhagener “Flugkapitän” (mit Kapitänskluft und Visitenkarten) eigentlich unternommen hat, bevor er in November zwei Lfz beim Anlassen zerstörte. Und das (lt. Unfallbericht) ohne PPL und ohne jemals zuvor solo geflogen zu sein! Aber da nur drei Pax an Bord sassen, war er sogar (fast) legal. Als Eigentümer von zwei Flugzeugen, hatte er anscheinend auch die Absicht sein „Gewerbe“ grösser aufzuziehen. Er war auch völlig frei in der Frage der Flugpreise, denn der Begriff der „Selbstkosten“ ist nun vom Tisch. Das charakterisiert die Verhältnisse, die Sie so vehement verteidigen.

Der Streit um die Definition von „gewerblichen“ Flügen kann nur beendet werden, wenn die (ICAO) international sonst gültige Regelung auch hier greift: Das Fliegen für geldwerte Leistung ist Prärogative der Luftfahrtunternehmen.
19. Dezember 2005: Von Philipp Tiemann an RotorHead
Deine Aussage erweckt den Eindruck, FAA-PPLer dürfen von Paxen kein Geld nehmen. Das ist doch falsch. Die "compensation" die du ansprichst, bezieht sich nur auf die Leistungen als Pilot. Dies darf in der Tat nicht angenommen werden. Wohl aber darf er (einen Teil) der Kosten eines Fluges mit seinen Paxen teilen. Dies sind die klar variablen Kosten des Flugzeugs wie vor allem Sprit, Öl und Gebühren. Diese Posten müssen durch alle Insassen, also auch den Piloten geteilt werden. Fixe oder quasifixe Kosten zählen ausdrücklich nicht dazu.

Diese Bemerkung nur am Rande.

Dies steht auch so im Buch "Fliegen in den USA".
20. Dezember 2005: Von Stefan Jaudas an 
Hallo Herr Villiers,

mal wieder beim Wort-im-Mund-umdrehen und unqualifizierten Verallgemeinern?

Ach ja, kürzlich soll gerüchterweise angeblich irgendwo irgendjemand ohne Führerschein ein Taxi mit drei Passagieren beim Ausparken aus der Taxibucht an eine Wand gesetzt haben. Sollen wir deswegen jetzt sämtliche Mitfahrzentralen und das Mitnehmen von Anhaltern verbieten? Und sowieso jede Betriebskostenbeteiligung im gemeinschaftlichen KfZ- Verkehr? Das würde doch Ihrer Logik entsprechen?

Überhaupt, welcher Unfallbericht? Welcher Unfall? Eine schnelle Recherche im Netz (Google und BFU) hat leider keine Quellen über diesen angeblichen Vorfall gebracht. Sie können wahrscheinlich mit ein paar Quellen aushelfen. Danke.

Wenn es Sie interessiert, "wie viele Flüge gegen Entgelt und mit Passagieren der Schönhagener “Flugkapitän” " eigentlich unternommen hat, dann nehmen Sie doch Einsicht in die schönhagener Startkladde. Viele können es aber nicht gewesen sein, da der Soloflug des von Ihnen angeführten "Flugkapitäns" ja nach Ihrer eigenen Aussage erst bevorstand.

Das Tragen von Kapitänskluft und Drucken von Visitenkarten ist meines Wissens noch nicht verboten in diesem Land. Und der Besitz von Flugzeugen durch nicht-Piloten ist auch nicht verboten.

MfG
###-MYBR-###StefanJ

P.S.: Ganz allgemein, und nur zur Klarstellung, ich kenne keinen Privatpiloten, der sich fürs Fliegen bezahlen läßt. Ich kenne keinen Privatpiloten, der Werbung für seine Flugkünste macht. Beteiligungen an den Kosten des verwendeten Fluggeräts werden aber gerne genommen. Aber das deckt NIE die echten Kosten des Fluggeräts. Nicht mal ansatzweise. Alle diese Leute als Schwarzarbeiter (oder schlimmeres) abzuqualifizieren halte ich für ein ziemlich starkes Stück ...

P.P.S.: Diese Diskussion erinnert mich ganz nebenbei auch an die Klagen des (vornehmlich deutschen) Gaststättengewerbes über Vereinsfeste mit Bewirtung. Selber seit 50 Jahren keine Ideen gehabt (außer immer unverschämteren Preiserhöhungen und miserablerem Service, Qualität, Angebot und Öffnungszeiten), aber die "Vereinsfeste" sollen am Umsatzrückgang schuld sein? Was ist hier Symptom, was ist Ursache? Aber natürlich, würde man die Bewirtung bei Vereinsfesten verbieten, die Leute würden jeden Samstag und Sonntag in die Kneipen und Wirtschaften strömen. Man würde sich dort jeden Sonntag mitsamt der Großfamilie 3 Gänge gönnen, und Papa würde sich jeden Samstag Abend in der Dorfkneipe zuschütten. Wie vor 50 Jahren ... *LOL*
20. Dezember 2005: Von Markus Engelmoser an 
Was sind geldwerte Leistungen in ihren Augen??!!

Seien sie vorsichtig mit juristischen Begriffen. Vermutlich wollen sie einfach sagen: gegen Bezahlung...
20. Dezember 2005: Von Rudolf Winter an Stefan Jaudas
Sehr geehrter StefanJ,

scheinbar muss man deutlicher werden...

ES geht hier nicht um eine NEIDDISKUSSION!! Es geht der gewerblichen Fliegerei ausgesprochen gut, sie ist nicht darauf angewiesen Vereine auszulöschen...

Es geht hier um Fairness, um Zuverlässigkeit um Berechenbarkeit.

Es geht um Chancengleichheit um Ehrlichkeit und Professionalität.

Und sicher darf sich der von Ihnen zitierte möchtegern Flugkapitän NICHT mit einer Kapitänskluft und gefälschten Visitenkarten schmücken. So etwas nennt man Amtsanmaßung!!!, sowie vorspielen falscher Tatsachen. Dies kann strafrechtlich verfolgt werden.

Auch wenn Sie keinen PPLer kennen, der sich fürs Fliegen bezahlen lässt, bedeutet dies nicht, dass es keine gibt!!! Lesen Sie bitte die Postings weiter vorne, da gibts einige Beispiele...

Ich warte auf konstruktive Beiträge zur Lösung des Selbstkostenproblemes statt auf Diffamierungen von Forumsteilnehmern...

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Winter
20. Dezember 2005: Von  an Philipp Tiemann
Philipp Tiemann, Markus Engelmoser:

„Geldwerte Leistungen“ oder auch „Entgelt“ sind klare und verständliche Begriffe. In USA, Großbritannien und in fast allen ICAO-Ländern ist das Fliegen für geldwerte Leistungen (hire, reward or compensation) für Privatpiloten nicht gestattet.

„Private pilots are allowed to fly by themselves or with passengers, provided they do not accept compensation for their services.“ FAA Aviation Law

Siehe: FAR 61.113 (formerly 61.118) oder
im Web: https://www.avweb.com/news/avlaw/186346-1.html.

Wenn auch Dr. Schwahn und andere Fliegerfibeln über das Fliegen in USA herausgeben, sind diese nicht rechtsverbindlich oder zitierfähig.

Deutschland, die Schweiz und Österreich haben ICAO-Sonderregelungen. Hier dürfen PPLer in Lfz mit bis zu vier Sitzplätzen, Paxe gegen Entgelt mitnehmen – solange sie es nicht „gewerblich“ tun.

Ach ja!
PS: Stefan Jaudas: Es war zu erwarten, dass Sie für diesen armseligen Schönhagener Hauptmann von Köpenick eine derartig affine Neigung hegen. Denn er verkörpert genau die Verhältnisse, die Sie so sehnlich herbeiwünschen.
21. Dezember 2005: Von Stefan Jaudas an 
Hallo Herr Villiers,

danke gleichfalls.

Ich habe eigentlich auch nicht erwartet, daß Sie auch nur eine einzige belastungsfähige Quelle für diesen angeblichen "Schönhagener Hauptmann von Köpenick" oder diesen "Unfallbericht" anführen können.

Und lesen Sie bitte Beiträge ganz. Ich habe hier gar nichts "herbeigesehnt".

MfG
###-MYBR-###StefanJ

P.S.: Zu Wilhelm Voigts Zeiten war Fliegerei noch kein wirkliches Thema ...
21. Dezember 2005: Von Stefan Jaudas an Rudolf Winter
Hallo Herr Winter,

natürlich geht es primär um eine Neiddiskussion. Und das gewählte Mittel ist die Verallgemeinerung. Vielleicht geht es ja nicht allen Firmen so gut wie der Industrie als Ganzes?

Daß es schwarze Schafe gibt, heißt nicht, daß man die fragliche Sache deswegen verbieten muß. Man muß vielmehr die schwarzen Schafe verfolgen lassen. Aber das scheint vielen (angeblich) Betroffenen und (angeblich) unfair Benachteiligten anscheinend schon wieder zu viel Arbeit zu sein? Lieber auf eine "gesetzliche" Totallösung drängen, Zugunsten einiger Weniger und auf Kosten der Allgemeinheit? Oder sind diese "Mißbrauchsfälle" vielleicht juristisch gar nicht so belastungsfähig, wie es manche Leute gerne hätten?

Seit einem gewissen Fernsehbeitrag des ORB aus 2002 zu angeblich unhaltbaren Zuständen bei der Sicherung von Flugzeughangars (war in "Kontraste", wenn ich mich recht erinnere), kann ich die Befindlichkeiten, Echauffierungen und Beteuerungen zugunsten des Gemeinwohls gewisser Leute nicht wirklich ernst nehmen.

Und was das Fliegen um "Entgelt" angeht, und die englischen Zitate von Herrn Villiers, "Private pilots are allowed to fly by themselves or with passengers, provided they do not accept compensation for their services", das heißt genau das. Dienste als Privatpilot kann und darf man sich nicht vergüten lassen. Das tut auch kein Privatpilot, den ich kenne. Da steht andererseits aber rein gar nichts über die reinen Flugzeugkosten.

Und das aus gutem Grund. Muß man ein Pilot sein, um ein Flugzeug zu chartern? Muß man einen Führerschein besitzen, um ein Auto zu mieten? Eben. Nur betreiben darf man es ohne entsprechende Berechtigung nicht. Was hält Herrn X (Fußgänger) davon ab, ein Fluggerät zu chartern, und Herrn Y zu bitten, dieses unentgeltlich zu pilotieren?

Und das wäre auch schon der Lösungsansatz. Die Kosten eines Fluggeräts (Anschaffung, Unterhalt, Sprit, Öl, Wartung, Abschreibung, Rücklagen für Motor und Prop, usw., usw.) kann man einigermaßen sauber rechnen, auch bei Privat- oder Vereinsbesitz. Bei "3rd Party"- Charter reicht sogar die Rechnung des Vercharterers. Das wäre das Limit. Hm. Dann könnten die meisten Vereine und Privatbesitzer ihre "Preise" sogar noch erhöhen ... ;-)

MfG
###-MYBR-###StefanJ

P.S.: "Flugkapitän" ist kein Amt. Es darf sich ein jeder ein weißes Hemd und einen blauen Sakko mit vier Streifen anschaffen und diesen tragen (naja, wer's nötig hat, die Geschäcker sind verschieden ... ). Amtsanmaßung wäre es erst, wenn der Sakko Hoheitsabzeichen (z.B. Kokkarden oder Länderwappen) tragen würde. Wenn der Sakko die Insignien einer Airline hätte, dann wäre das auch keine Amtsanmaßung, sondern höchstens Verletzung von Copyrights, oder Vorspiegelung falscher Tatsachen. Ditto Visitenkarten.

P.P.S.: Dieser Möchtegern- Flugkapitän wurde nicht von mir zitiert, sondern von Herrn Villiers. Die Quellen ist er noch schuldig.
21. Dezember 2005: Von Markus Engelmoser an 
„Geldwerte Leistungen“ oder auch „Entgelt“ sind klare und verständliche Begriffe...

Bestimmt, aber eine geldwerte Leistung kann auch nur ein erhaltener Vorteil sein, z.B. Uebernachtungen, das Ueberlassen eines Fahrzeuges etc. und ist eigentlich nur fiskalisch relevant - und da... tut es meist weh! Entgelt hingegen ist immer BEZAHLUNG.
21. Dezember 2005: Von Markus Engelmoser an Stefan Jaudas
Hallo Herr Jaudas

Bravo! Interessante (und richtige) Ueberlegungen - aber dieses Gebiet ist wirklich mehr als weitläufig. Ursprünglich war von Rundflügen die Rede. Rundflüge machen in der Regel Vereine. Fast überall. Das dürfte auch so bleiben.

Rundflüge haben die Eigenart, dass sie am selben Punkt enden, wo sie begonnen haben. So gesehen ist es eigentlich keine echte Beförderung...

Ich denke, Taxi- und Transportflüge sind ein völlig anderes Kapitel (in der Regel auch mit anderem Fluggerät) - aber das war hier anfangs NICHT gemeint, wie ich das verstehe!
21. Dezember 2005: Von  an Rudolf Winter
Hallo Herr Winter,

Zitat:
"Und sicher darf sich der von Ihnen zitierte möchtegern Flugkapitän NICHT mit einer Kapitänskluft und gefälschten Visitenkarten schmücken. So etwas nennt man Amtsanmaßung!!!, sowie vorspielen falscher Tatsachen."
Zitat Ende

Eine Amtsanmaßung kann man nur begehen, wenn derjenige auch ein AMT begleitet: Also Polizisten, Beamte etc.
Meines Wissens ist aber ein Pilot oder Flugkapitätn keine Amtsperson sondern lediglich eine Person, die Ihren Beruf ausführt.
Welche Klamotten jemand zum fliegen anzieht, dürfte wohl im Rahmen der Persönlichkeitsrechte des Art 1 und 2 GG jedem selbst überlassen bleiben.

Lediglich das Tragen von Original Uniformen von offiziellen Behörden fällt in die Amtsanmaßung, wenn zudem noch entsprechend vorgetäuschtes Handeln dazukommt.

Die Formulierung der "Vorspiegelung falscher Tatsachen" triffts da schon eher...

Grüße
TS
21. Dezember 2005: Von  an Stefan Jaudas
Na, Stefan Jaudas, da sieht man, dass Sie nicht PuF Abonnent sind. In Ihrem Berliner Vereinsblatt steht natürlich nichts von dem beispiellosen Vorfall des vorgeblichen Schönhagener Kapitäns. Wie sollte es denn, wenn EDAZ monatlich ganze redaktionell aufgemachten Seiten bezahlt? Eine freie Presse kann nun kaum jemand in Ostelbien nur so wenige Jahre nach dem Zusammenbruch des „real Existierenden“ ernsthaft erwarten. Lesen Sie PuF – dann wissen Sie mehr!
22. Dezember 2005: Von Stefan Jaudas an 
Hallo Herr Villiers,

tststs, Ihrem Posting entnehme ich folgendes:

- Eine belastungsfähige, für alle zugängliche Quelle haben Sie immer noch nicht. Kleiner Tip, sowas kann auch mit "www." anfangen.
- Jeder, der nicht 100%ig Ihrer Meinung ist, ist ein Dumm-Ossi.
- Jeder, der Ihnen nicht 100%ig zustimmt, ist ein Altkommunist.
- Wer nicht voll hinter Ihnen hermarschiert, ist befangen, uninformiert und Opfer einer befangenen (Ost-) Presse.
- Jeder, der Ihnen nicht unbesehen glaubt, kommt aus Berlin.

Herzlichen Glückwunsch, Sie könnten nicht weiter daneben liegen.

Und Sie haben anscheinend schon viel "von damals von Drüben" aufgesogen. Der Mensch ist eben ein Produkt seiner Umgebung ...

MfG

StefanJ
22. Dezember 2005: Von RotorHead an Stefan Jaudas
Es ist mal wieder erstaunlich, was für sachliche Höflichkeiten hier ausgetauscht werden...

Flugunfälle werden von der BfU unter https://www.bfu-web.de veröffentlicht. Das Bulletin für November steht noch aus.

Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass PuF einen Unfall erfindet, was hier wohl durch Bestreiten des Vorfalls vorgeworfen wird.
22. Dezember 2005: Von Stefan Jaudas an RotorHead
Sehr geehrter Herr Head,

Zitat: "Flugunfälle werden von der BfU unter https://www.bfu-web.de veröffentlicht. Das Bulletin für November steht noch aus."

Trotzdem scheinen einige hier bereits ganz genau zu wissen, was da in diesem Bulletin alles drinsteht.

Und daß sowieso jegliche Rundfliegerei außerhalb eines vollgewerblichen Luftfahrtbetriebs (vielleicht alles außerhalb des eigenen Betriebs?) die Wurzel allen Übels dieser Welt ist.

Schön, wenn dieser Unfall in der PUF berichtet wird, warum sagt das dann Herr Villiers nicht? Und wo sind weitere Quellen? PUF wird ja wohl nicht als einziges Organ über sowas berichten. Zumindest das örtliche Online-Käseblatt wird ja wohl einen 5-Zeiler über sowas bringen.

Auch Sie scheinen sich nicht die Mühe zu machen, anderer Leute Beiträge ganz zu lesen. Bestritten wird hier gar nichts. Aber eine oder zwei ohne Abonnement einsehbare Quellen wären schon nicht schlecht.

MfG
###-MYBR-###StefanJ

P.S.: "Rotor" ist doch ein eher ungewöhnlicher Vorname?
22. Dezember 2005: Von  an Stefan Jaudas
Nun mal ohne Aufregung, Herr Jaudas! Es ist eben für die hiesigen Verhältnisse bezeichnend, dass das von Ihnen so genannte „örtliche Online-Käseblatt“ eben NICHT über diesen Vorfall berichtete: In dessen Forum erschien am 7.November ein erster Beitrag von „fly_berlin“ , unter der Überschrift „Unfall auf dem Vorfeld in EDAZ??“. Weitere Augenzeugen schrieben dann auch ihre Meldungen. Die Internetdiskussion über die Schönhagener Verhältnisse war derart unerwünscht, dass der Forum am 25. November eingestellt werden musste. Denn, Schönhagen bezahlt eben mehrerer Seiten des „Käseblattes“. Man nennt das „bezahlter Journalismus“.

In der örtlichen Presse erschien auch ... NICHTS!

Wenn Sie nun zweifeln, ob überhaupt in Schönhagen, ein vermeintlicher „Flugkapitän“ ohne PPL und ohne Soloflug, aber mit Epauletten, gewerbliche Flüge unternahm – und dabei zwei Lfz zerstörte – dann bleibt Ihnen nichts weiter übrig, als Puf zu lesen. Ich kann Ihnen ein Abo vermitteln – die Werbegeschenke sind nicht ohne!
22. Dezember 2005: Von Stefan Jaudas an 
Hallo Herr Villiers,

Links haben Sie immer noch keine zu bieten. Aber mit den richtigen Stichworten (danke für den Tip) findet sich das eine oder andere.

Der Informationsgehalt in https://pccb.ultraboard.ch/ftopic218.html ist auch nicht größer wie hier. Um es mal vorsichtig auszudrücken, dort sind es Tertiärquellen ("jemand hat gehört daß ..."). Und "Flyberlin" ist kein Augenzeuge. Eigentlich findet sich auch dort kein Augenzeuge. Sind Sie vielleicht zufällig Augenzeuge des Vorfalls?

Ansonsten warte ich mit mäßiger Spannung auf das BFU-Bulletin Nr. 0511.

Interessant, vielleicht sollte ich Ihnen meinerseits ein PUF-Abo vermitteln?

MfG
###-MYBR-###StefanJ

P.S.: Irgendwie habe ich langsam den Eindruck, daß in EDAZ eine bundesweit ausgetragene Privatvendetta läuft ....
22. Dezember 2005: Von  an Stefan Jaudas
Herr Jaudes,

P.S.
wie kommen Sie zu der Ansicht, es sei meine Aufgabe für Sie irgendwelche Links bereit zu stellen?

P.P.S.
Auch die BfU wird zu dem Schönhagener Vorfall kaum berichten, denn Menschen sind (diesemal) nicht in Mitleidenschaft geraten.
22. Dezember 2005: Von  an Stefan Jaudas
Pilot Und Flugzeug, Heft 01/06, Seiten 76/77. Hier wird auch aus dem Unfallbericht des Unfallinspektors ausführlich zitiert. Warum andere Organe der Luftfahrtpresse hier schweigen ist die Frage. Darüber zu berichten hat nichts mit "eine bundesweit ausgetragene Privatvendetta" zu tun.
22. Dezember 2005: Von  an 
Hallo,

berichten oder einen Bericht anlegen bzw. eine BFU-Meldung ins Verzeichnis aufnehmen ist wohl egal.

Fest steht, dass die BFU es tun wird!
Es müssen nicht immer Menschen zu Schaden kommen, um einen Vorfall meldepflichtig zu machen.

In diesemm Zusammenhang empfehle ich den hier anwesenden "gewerblichen Profis", sich mal die neue ergänzte Form des §5 LuftVO sowie 5b LuftVO zu Gemüte zu führen, dann werden Sie sich, sofern noch nicht geschehen wundern, was nun alles zu melden ist... oder sollte man besser sagen: Es ist einfacher aufzuzählen was man nicht melden muss.
Das betrifft im übrigen auch und vor allem Betreiber gewerblicher Luftfahrzeugen!

Selbst wenn der betroffene Pilot oder Halter sich um die 3-Tage-Meldepflicht herummogeln will, so nützt ihm das nach dem neuen §5b LuftVO nichts mehr:

Zitat: Schreiben BMVBW vom 12.07.05, LS11/60.01.03
"(...) Nach §5b der LuftVO in der neuen Fassung sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Luftfahrt verpflichtet, bestimmte sicherheitsrelevante Vorkommnisse dem Luftfahrtbundesamt zu melden.
Gemäß §5b Abs. 1 Nr. 5 LuftVO gehören auch Flughafenunternehmer zu dem meldepflichtigen Personenkreis."
Zitat Ende

Die gemeldeten Ereignisse werden gemäß §5c in einem Meldergister des LBA gespeichert.

In der Anlage 6 zum §5b LuftVO werden auf 14 einfach beschriebenen DIN A4 Seiten die Ereignisse detailiert aufgezählt, die Betrieb, Instandhaltung und Herstellung von Lfz betreffen.

In Anlage 7 zum §5b LuftVO werden auf 2 DIN A4 Seiten die Ereignisse beschrieben, die im Zusammenhang mit der Flugnavigation stehen.

VON KEINEM BERICHT, nur weil niemand verletzt wurde, kann man also mittlerweile wohl überhaupt nicht sprechen.

Irgend jemand MUSS daher in Schönhagen den Vorfall gemeldet haben, sonst haben einige Leute ein Problem.


Grüße,
TS
22. Dezember 2005: Von  an 
Gut zu wissen, ATCler! Womöglich haben nun einige Leute tatsächlich ein Problem.

  46 Beiträge Seite 2 von 2

 1 2 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang