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14. Juni 2013: Von Achim H. an Helmut Walter
Ab 2018 muss auch ein VFR-Flieger 8.33kHz beherrschen. Das sind noch ein paar Jahre und momentan sind die Avionikbetriebe sehr beschäftigt mit den IFR-Fliegern (Stichtag 1. Januar 2014).

KX-175B gibt es sicherlich tonnenweise in irgendwelchen Schränken. Vielleicht einmal bei Avionik Straubing nachfragen, die haben immer eine Übersicht, welcher ihrer Kunden so ein Gerät rausgeworfen hat und es günstig abgeben kann. Die machen dann die Form 1 für den legalen Einbau.

Übrigens, ist das KX-175B nicht auf 720 Kanäle limitiert und kann damit die 136er Frequenzen gar nicht rasten? Damit wäre es sowieso illegal in Deutschland. Und der NAV-Teil mus FM-Immunity (Annex X) beherrschen, sonst ist CVFR nicht erlaubt.

Und wenn nur das zweite Gerät einen Defekt hat und der Flieger nur VFR geflogen wird, warum dann überhaupt reparieren? Für VFR benötigt es nur ein Funkgerät.
14. Juni 2013: Von Philipp Tiemann an Achim H.
Dass man auch für CVFR Annex 10 braucht wusste ich gar nicht. Ich denke, da bin ich nicht der einzige...

Wobei: Das Rating gibt es ja mittlerweile eigentlich nicht mehr und den Begriff CVFR-Flüge (genauso wie "CVFR-Gebiete") ja schon Ewigkeiten nicht mehr. Im internationalen Kontext ja sowieso nicht...
14. Juni 2013: Von Helmut Walter an Achim H.
Vielen Dank für den Blitz-Feedback.

Tonnenweise King KX 175B ?

Ich bräuchte nur EINES !

Vielleicht hat jemand hier im Forum eines zu verkaufen.

Avionik Straubing hat schon mal keines.

Mir wurde von verschiedenen Avionik-Anbietern das neue Garmin GNC255A angeboten.

Inklusive Einbau | Doku für ca. € 5.000,- [14 (!) h Arbeitszeit | Fertigstellung: 2 (!) Wochen]

Habe mir einmal die offizielle Doku von Garmin GNC255A vorgeknüpft.

Mein Gott, soll so die Zukunft des "Funkens" aussehen?

Das kann man ja nur beherrschen, wenn man alle zwei Tage für 3h fliegt. Fliegt man mal für 4 Wochen nicht, dann muss man sich wohl für eine Stunde vorher vertraut machen.

Davon abgesehen kann mir auch niemand bestätigen, ob dieses GNC255A mit den vorhandenen Komponenten:
- Aufschaltanlage
- Autopiloten Piper IIIB (für beide VOR's + GPS 150XL)
- Garmin GPS 150XL
letztendlich funktioniert.
14. Juni 2013: Von Achim H. an Philipp Tiemann
Flugsicherungsausrüstungsverordnung (FSAV) § 4 Absatz 6.

(6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, oder einem Flächennavigationsgerät für:
1.
Flüge in Lufträumen der Klasse C,
2.
Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes,
3.
Flüge über Wolkendecken.
Für Flüge bei Nacht im unkontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes ist alternativ ein automatisches Funkpeilgerät (ADF) ausreichend.
14. Juni 2013: Von Philipp Tiemann an Achim H.
Danke!
18. Juni 2013: Von Mark Juhrig an Achim H.

Thema: 720 Kanal-COM (118 ... 135.975 MHZ und nicht bis 136.975 MHz) "illegal" in Deutschland.

Im § 4 Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln steht:

(1) Für Flüge nach Sichtflugregeln müssen Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler, Segelflugzeuge, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber, Luftschiffe und Freiballone ausgerüstet sein mit einem UKW-Sende-/Empfangsgerät, das mindestens die für den vorgesehenen Flug erforderlichen Frequenzen aus dem Bereich von 118,000 bis 136,975 MHz umfasst; die Sendeleistung und die Empfängerempfindlichkeit müssen mindestens so groß sein, dass unter Berücksichtigung der flugbetrieblichen Eigenschaften des Luftfahrzeugs und der beflogenen Strecke ein einwandfreier Sprechfunkverkehr mit den Flugverkehrskontroll- oder Informationsstellen durchgeführt werden kann.

Man benötigt die oberen Frequenzen (136.000 ... 136.975 MHz) nur, wenn diese auch für den geplanten Flug benötigt werden. Will man z.B. in von Norden aus in EDDF landen will (wer es sich leisten kann ;-) dann müsste man die Nord-Tower-Frequenz rasten (136.5 MHz). Diesen Flug dürfte man nach §4 FSAV nicht durchführen. Will man jedoch von Süden her anfliegen (119.9 MHz) dann ist der Flug legal mit einem 720 Kanal-COM-Gerät durchführbar.

Ich denke, dass Stand heute noch sehr viele Echo-Machinen mit 720 Kanal-COMs (KX174, KX155, etc.) "legal" unterwegs sind.

Grüße Mark

21. Juni 2013: Von Achim H. an Mark Juhrig
In der Praxis kann das ziemlich haarig werden. Ich hatte solche 720-Kanal-Funkgeräte und bin damit bis zum Ausbau VFR geflogen. Man durchfliegt eine TMA o.ä. und bekommt dann vom Radarlotsen einen anderen Sektor, eine Entlastungsfrequenz, etc. Keine Chance die vorher zu kennen. Was macht man dann? Ich wollte nicht unbedingt auf Band festhalten, dass ich ein 720er Funkgerät habe und habe mich dann mit technischen Schwierigkeiten herausgeredet.

Für Platzrunden und einfachste VFR-Trips durch freie Lufträume reicht es, das stimmt.
21. Juni 2013: Von Mark Juhrig an Achim H.
Ich denke auch, dass es nicht sinnvoll ist Flüge unter Radarführung (IMC oder controlled VFR) mit einem 720 Kanalgerät zu planen. Für den normalen VFR-Betrieb, bei dem man praktisch nur in Kontrollzonen unter ATC-Kontrolle fliegt, ist es jedoch kein Problem, da sind ja auch die Frequenzen vorher bekannt. Ich bin in letzter Zeit z.B. häufig durch die EDDF-CTR geflogen (Mainhatten Sightseeing Route: Einflug über November, nach der A5 nach Süden bis zum Main folgen und dann dem Main nach Osten folgen bis zum Ausflug aus der CTR). FIS habe ich vorher informiert, dass ich die Frankfurt-TOWER Nord Frequenz nicht rasten kann. Die haben dann jeweils beim Tower gefragt, ob ich alternativ auf die südliche Tower-Frequenz kann.

Abschließend kann man ja sagen: 720 Kanal ist für VFR legal und "ausreichend", wenn auch nicht optimal.

Grüße
Mark
21. Juni 2013: Von Christophe Dupond an Mark Juhrig
Und mich fragt der Swiss Radar ob ich 8.33 equipped bin, aber dann nix mehr VFR

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