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3. November 2010: Von Gerhard Uhlhorn an Jan Brill
„Vielleicht sollte der Verfassungsschutz beginnen die niedersächsische CDU zu beobachten …“
Und dann darüber nachdenken, ob man die CDU nicht als verfassungsfeindlich verbietet. ;-) Denn das kommt ja im Moment öfters bei denen vor.

Artikel 21, Absatz2, GG
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.



(Dasselbe gilt natürlich auch für die FDP, die SPD und die Grünen. Denn auch sie haben in der Vergangenheit immer wieder versucht verfassungswidrige Gesetze auf den Weg zu bringen.)

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