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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. Juli 2007: Von  an Joachim Adomatis
Also mal ehrlich,
das ist nicht wirklich schön, aber wer vernünftig rollt, wird wohl kaum Gefahr laufen,sich an diesen Nagelbrettern einen Platten zu holen. Vielleicht hat das ja System? Z.Bsp. um eben vollgedröhnte Festivalbesucher davon abzuhalten die Lampen mit dem Auto absichtlich umzunudeln?
Ich war oft in Lärz, sogar bei Nacht bei leichtem Schneefall mit dem CJ2. Aber ich fand es nicht sonderlich gefährlich dort zu rollen.
Aber lieber Herr Adomatis, eines wundert mich schon,Sie hacken so auf Lärz rum, und loben gleichzeitig diesen m.E.furchtbaren Flugplatz Welzow. Eben dort habe ich mir bereits 2x einen Platten geholt, weil der Landebahnbelag einer Schruppfeile gleicht, und man nach der 3.Landung einen neuen Reifen braucht.

MFG
Dieter
11. Juli 2007: Von Max Sutter an 
Auch wenn man Sachbeschädigung als Sofortvollzug gegen Ordnungswidrigkeiten nicht gutheißen muss, im Sinne des informellen Notrechts bei solchen Festivals (wohne in der Nähe des Southside-Standorts Neuhausen ob Eck) ist es verständlich, wenn dem Flugplatzbetreiber gegen zu stark zugedröhnte Autofahrer etwas unkonventionelle Maßnahmen einfallen. Dann gehören die Dinger eben entfernt nach dem Event - sie verwittern ohnehin weniger, wenn sie bis zum nächsten Festival in einem Shelter aufbewahrt werden.
11. Juli 2007: Von  an Max Sutter
Da haben Sie natürlich auch vollkommen recht Herr Sutter. Es ging mir nur um die Pauschalisierung....

Grüsse und Blue Skies

Dieter
13. Juli 2007: Von Flugplatzbenutzer an 
Ich habe gerade den Hinweis auf dieses Forum bekommen. Da gelangt ja der Flugplatz zu trauriger Berühmtheit. Etwas befremdet über die hier teilweise geäußerten Meinungen bin ich da schon. Das Thema, über das hier diskutiert wird, ist mehr als ernst. Es hat auch nichts mit dem Festival zu tun, das einmal im Jahr veranstaltet wird. Da gibt es einen 2 m hohen Zaun und Ordner, die verhindern, dass die Leute auf die Flugbetriebsfläche kommen. Und schon gar nicht mit einem Auto. Die Vermutung, dass die Nagelbretter etwas mit den Festivalbesuchern zu tun hätten, ist falsch. Wenn die Nagelbretter verwittert und die Nägel rostig sind, liegen diese schon länger. Es geht bei den Nagelbrettern nur um herrschaftliche Disziplinierung, nichts weiter. Man will den Schadensverursacher einer kaputten Lampe dingfest machen, weil der ja dann hoffentlich nicht mehr weiterfahren oder rollen kann. Welch andere Motivation soll der Nagelbrettausleger denn haben? Diese Bretter nagelt keiner aus Versehen in der Form mit nach oben stehenden Nägeln zusammen. Die sind auch von keinem Gurkenlaster gefallen. Das macht keiner fahrlässig oder leichtfertig: die Beschädigung von Leib und Leben und Sachwerten wird durch den Verursacher billigend in Kauf genommen. Und das ist dann wohl als Vorsatz zu bezeichnen.

Das was dort passiert, ist Gefährdung des Luftverkehrs, auch wenn einige Forumsteilnehmer meinen, um die Nägel großzügig drumrumrollen zu können. Mag alles sein. Es gibt aber möglicherweise Situationen, wo jemand das vielleicht aus welchen Gründen auch immer nicht hinbekommt (Seitenwind, Bremsendefekt, Ausweichen; keine Ahnung was sonst noch). Die Folge: Nagelbretter am Fahrwerk; ach ja und auch eine kaputte Lampe. Strafrechtlich dürfte das wohl etwas mit vorsätzlicher Gefährdung des Lufverkehrs zu tun haben und das unabhängig von der Motivation, die sowieso mehr als fraglich sein muss. Derjenige, der solche Nagelbretter an Rollwegen und Start- und Landebahnen hinlegt, nimmt billigend Schäden an Luftfahrzeugen und Personen in Kauf. Und das ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Punkt.
14. Juli 2007: Von Eberhard Lulay an Flugplatzbenutzer
Für mich gäbe es nuer eine Konsequenz, wenn ich auf dem Flugplatz beheimatet wäre oder diesen anfliegen würde:
Information der entsprechenden Luftfahrtbehörde verbunden mit einer Anzeige wegen Luftverkehrsgefährdung.

Den bestehenden Zustand zu tolerieren wäre "falsche Fliegerkameradschaft"!
14. Juli 2007: Von Intrepid an Eberhard Lulay
Der schlimmste Feind der blauen Lampen ist der Rasenmäher (an Flugplätzen, wo die Lampen seitlich im Gras stehen) oder größere Spornradflugzeuge (da, wo die Lampen noch im Asphalt stehen wie hier in EDAX), wenn sie zu engen Kurven mit dem hinteren Rad ausholen. Das Überrollen ordnet der Pilot ohne bösen Willen noch nicht einmal richtig zu, insbesondere dort, wo der Untergrund gelegentlich uneben erwartet werden muss. Damit nichts schlimmeres passiert, wenn die Lampen überrollt werden, sind sie mit einer Sollbruchstelle ausgestattet.

Es ist ja auch vorstellbar, dass im Falle eines Flugunfalles ein Insasse aus dem Flugzeug geschleudert wird und sich über so eine Lampe kugelt. Er hätte dann unverletzt sein können, wenn dort nicht die Nagelbretter gewesen wären und sich ein rostiger Drahtstift durch den Rücken in seine Lunge gebohrt hätte.

Ich gehe mal stark davon aus, dass die Nagelbretter längst entfernt und der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wurde.
14. Juli 2007: Von  an Eberhard Lulay
Also, dann nix wie los nach Schwerin zur Behörde! Seid doch genauso wie der gefrusstete Nachbar, der alle Falschparker anzeigt, aber selbst kein Auto fahren kann. Wie soll den jemand auf dem Taxiway(es gibt keine blauen Landebahnlichter!) aus dem Flugzeug geschleudert werden? Hallo?? Wie soll das gehen, bei 15kt Rollgeschwindigkeit? Da stolpert schon eher ein Mensch nach dem Feierabendbier unerlaubt übers Vorfeld fällt über so eine Lampe, und sticht sich ein Auge aus.
Ich finde man sollte die Kirche besser im Dorf lassen.Ich äussere mich jedenfalls zu keinem Thema mehr.

Gruss
Dieter
14. Juli 2007: Von Intrepid an 
Bei den Unfällen innerhalb der Flugplatzgrenze, die ich bisher gesehen habe, sind die Flugzeuge nicht auf der Start- und Landebahn aufgeschlagen bzw. zur Ruhe gekommen, sondern irgendwo innerhalb des Areals. Es sind Menschen dabei aus dem Flugzeug geschleudert worden oder aber stolpernd davon gerannt. Riecht ja dann meistens auch nach Sprit und es besteht Brandgefahr. Also Nagelbretter muss man nicht noch extra auslegen, wo ansonsten keine Hindernisse oder Gräben sein sollen.
15. Juli 2007: Von Andreas Ni an Eberhard Lulay
An meinem Heimatflugplatz wurden während der Weihnachtsfeiertage Kreuze ausgelegt, da der Platz geschlossen war. Wohl für die, die keine Notams lesen. Aber damit dann nicht doch jemand klammheimlich startet und landet (oder aus welchen eigentümlichen Beweggründen auch immer) wurden diese Folien mit Backsteinen beschwert.
Und es passierte, was passieren musste: der Flugplatz wurde von einem Motorseglerpiloten am 2. Weihnachtsfeiertag für eine Sicherheitslandung auserkoren. Zum Glück ist die (Beton-)Bahn 800 m lang und er konnte - als er die Steine schliesslich erkannte - seinen Flieger davor zum Stehen bekommen.
Wir haben diese Angelegenheit der aufsehenden Bezirksregierung des Landes mitgeteilt. Zumal an unserem Flugplatz immer mal wieder eigenartige Sachen passieren, meist durch einen einzigen, etwas problematischen Flugleiter verursacht (der Staatsanwalt ermittelt zur Zeit in anderer Sache).
Ich habe die Behörde schon vermehrt ersucht, hier Abhilfe zu schaffen, bis jetzt jedoch noch erfolglos. Offensichtlich wird die ganze Tragweite nicht wirklich erkannt und man fühlt sich auch nicht in der Verantwortung. Es muss erstmal richtig krachen - nur dann ists womöglich zu spät.
15. Juli 2007: Von Jan Brill an 
... ich muss sagen, dass mich einige Beiträge in dieser Diskussion doch sehr überraschen.

Als Piloten geben wir jährlich Zigtausende von Euro aus um unseren Flugbetrieb gegen jegliche technische Eventualität abzusichern. Das gilt ganz besonders dort, wo Flugzeug und Erde in Kontakt treten, beim Fahrwerk nämlich. Wir füllen die Reifen mit teurem Stickstoff statt mit Druckluft um Korrosion vorzubeugen, bezahlen Mondpreise für vielschichtige Reifenmäntel und wechseln diese beim ersten Anzeichen von Abnutzung. All das, weil der Verlust eines Reifens bei unseren 120 km/h schnellen Dreirädern so ziemlich zu den beschissensten Situationen überhaupt gehört, die man erleben kann.

Hinzu kommt der praktische Aspekt des Rollens: Ich bin selber schon in LOWW mit einer AA5 bei massivem Seitenwind von der ultrabreiten Piste abgekommen, oder habe mit einer DeHavilland Dove auf den sehr engen Rollwegen in EDLS mit den Druckluftbremsen gekämpft. In jedem Fall war ich froh über jeden Millimeter schadenfreie Rollfläche.

Wie irgendjemand auf die Idee kommen kann Nagelbretter auf einer Betriebsfläche für Flugzeuge oder in deren unmittelbaren Nähe auszulegen ist mir völlig schleierhaft.

Wenn dies kein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr nach §315 StGB ist - was denn dann ?!? Das Auslegen von Reifenfallen auf einer Flugbetriebsfläche ist kriminell - und sonst gar nicht.

Und wenn dies ein "Versehen" darstellen sollte spricht der Vorgang Bände über die morgendlichen Inspektionsgänge der "Flugleiter" um den hindernisfreien Zustand der Betriebsflächen sicherzustellen. In diesem Fall ist der Vorgang grob fahrlässig.

Bin ja für vielerlei Diskussion offen, aber hier kann ich einfach keine andere Sichtweise erkennen. Wer dies als Bagatelle oder niedliche Posse betrachtet, der hat wahrscheinlich noch keinen Loss of Directional Control bei V1 erlebt ...

Fröhliches Rollen,
Jan Brill
16. Juli 2007: Von  an Jan Brill
Ganz meine Meinung.
Hindernisse jeglicher Art haben auf Flugplätzen nichts verloren. Auch bei "geschlossenem Platz"!
Welcher Pilot landet nicht auf einem verfügbaren Gelände bei ernsteren Problemen (in meiner Bundeswehrzeit wurden auf einem alten Flugplatz gerne Fahrzeuge bei Übungen auf der geschlossenen Piste aufgestellt. Ich war damals heiß auf einen PPL-B und die Sache kam eines Tages im Club zur Sprache. Wir wiesen den Chief dann mal darauf hin, daß im Luftnotfall eine Maschine trotzdem unerwartet landen könnte. Z.B. bei Feuer ist es dem Lfz-Führer **pieeep**egal ob geschlossen oder nicht, Hauptsache runter!!)??
Ich selbst wäre bei meiner Ausbildung auf einem Alleinflug beinahe auch auf einem geschlossenen Platz zwischengelandet als ein Schauer plötzlich dichter wurde. Aber da der Schauer dann doch noch von meiner Route wegzog, brach ich den Anflug wieder ab.

Im Falle der Nagelbretter kann also gerade im Fall einer Notlandung/Sicherheitslandung was schiefgehen.

Hoffentlich wurden die Bretter bereits einem guten Zweck zugeführt (Grillabend).
MfG
K-H
16. Juli 2007: Von Hans-Joachim Bobusch an Jan Brill
Beitrag vom Autor gelöscht
16. Juli 2007: Von Hans-Joachim Bobusch an Jan Brill
Ich verstehe die Diskussionsteilenehmer, die das Auslagen von Nagelbretten als Kavaliersdelikt betrachten, auch nicht.

Überflurbefeuerungen sind mit Sollbruchstellen ausgestattet, damit beim Überrollen das Luftfahrzeug nmöglichst nicht gefährdet oder beschädigt wird. Wenn der Schutz der Befeuerung wichtig wäre, könnte man sie doch mit massivien Stahlschutzgittern versehen !?

Im Übrigen werden diese Schäden von den Versicherungen problemlos reguliert.

Es gibt also keinerlei Begründung eine Befeuerung mit Nagelbrettern schützen zu müssen. Ich sehe das als eine mit Vorsatz ausgeführte Luftverkehrsgefährdung. Wenn das womöglich auch noch von einem Beauftragten für Luftaufsicht ausgeführt wurde, dann hat derjenige sich selbst disqualifiziert.
16. Juli 2007: Von Flugplatzbenutzer an Jan Brill
Herrn Brill ist uneingeschränkt zuzustimmen. Das hat auch nichts mit dem gefrusteten Nachbarn und dem Falschparker zu tun, wie die Sache weiter oben etwas verniedlicht wird. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das eine ist möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit, das andere eine Straftat. Dass der zuweilen kriminellen Selbstherrlichkeit mancher Zeitgenossen begegnet wird, die meinen, als Flugleiter an einem unkontrollierten Platz tun und lassen zu können, was sie wollen, ist nur recht und billig. Man kann nur hoffen, dass die aufsichtsführende Luftfahrtbehörde auch dagegen vorgeht, damit derartiger Schwachsinn zukünftig unterbunden wird.

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