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6. Mai 2022: Von F. S. an Carmine B.

Zunächst mal ist SERA.4001 extrem klar: Die Aufgabe eines (auch IFR) Flugplans kann auch in der Luft bei der zuständigen Fugverkehrsdienststelle oder Flugleitstelle (also FIS oder Radar) erfolgen.

Aber genau so klar ist, dass dies nach Papierrechten nur ein weiterer Kommunikationsweg ist. Weder ist die Gegenstelle verpflichtet, den Flugplan für Dich zu machen, noch bedeutet das automatisch, das Dein Flugplan auch akzeptiert wird.
Wenn es also nur darum ginge, was das "verbriefte Recht des Piloten" ist, dann muss man in der Tat alle einzelne Felder des Flugplanformulars angeben - insbesondere auch ein zulässiges Routing, die Navigationseinrichtungen, etc. (Ausnahmen für verkürzte Flugpläne z.B. zum erreichen eines kontrollierten Flugplatzes).

In der Praxis ist nach meiner Erfahrung aber FIS deutlich serviceorientierter, als dass sie nur das Recht des Piloten umsetzen. Bei einer sinvollen Anfrage (also z.B. Cloudbreaking in der Nähe der aktuellen Position und kein Reiseflug durch ganz Deutschland), fragen sie nur das allernotwendigste ab - das Routing ist dann eh "DCT ...".
Wenn man nicht gerade versucht, durch so einen Flugplan auf 5000ft quer durch den Anflug von Frankfurt in LR C zu fliegen, klappt das eigentlich immer.


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